LAWNEWS

SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung / Gesellschaftsrecht / Wirtschaft

QR Code

Coronavirus (COVID-19): BR will keine Verlängerung der Massnahmen gegen Konkurse

Datum:
14.10.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Betreibung und Konkurs, Coronavirus, COVID-19, Covid-19-Kredite, OR 725, Überschuldung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Provisorische Nachlassstundung neu 8 Monate (bisher 4 Monate), ab 20.10.2020

Der Bundesrat (BR) hat sich in seiner Sitzung vom 14.10.2020 entschieden, die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von corona-bedingten Konkursen nicht zu verlängern.

Gleichzeitig hat der BR die vom Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossene Verlängerung der Nachlassstundung bereits auf den 20.10.2020 in Kraft gesetzt.

Im Einzelnen:

  • Ausgangslage
  • Angemessene Berücksichtigung der Interessen von Schuldnern und Gläubigern
    • Rückkehr zum ordentlichen Recht
      • Der BR möchte nun zum ordentlichen Recht zurückkehren und daher die ausserordentlichen Massnahmen nicht verlängern
    • Monitoring
      • Gleichwohl will er die Situation weiterhin laufend analysieren
    • Vorbehalt neuer Massnahmen
      • Der BR behält sich vor, sofern und soweit nötig in einem späteren Zeitpunkt erneut insolvenzrechtliche Massnahmen zu ergreifen
      • Kompetenzdelegation Parlament an BR
      • Die Massnahmen-Kompetenz ist dem BR vom Parlament mit dem Covid-19-Gesetz, welches am 26.09.2020 in Kraft getreten ist, ausdrücklich übertragen worden
      • Gebotene Zurückhaltung bei Eingriffen in den Wirtschaftskreislauf
      • Der BR sei überzeugt, dass bei Eingriffen in den Wirtschaftskreislauf grosse Zurückhaltung geboten sei
        • Erleichterungen für die Schuldner, beispielsweise eine Stundung bzw. Nachlassstundung, würden immer auch eine Belastung für die Gläubiger und für die gesamte Wirtschaft bedeuten
        • Auch in einer Notsituation seien die jeweiligen Interessen angemessen zu berücksichtigen.
  • Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung ab 20.10.2020
    • Aktienrechtsrevision
      • Unabhängig von der Corona-Pandemie hat das Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision am 19.06.2020 beschlossen, den Artikel 293a des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) anzupassen:
        • Die Gesamtdauer der provisorischen Nachlassstundung wird erhöht:
          • Verlängerung von bisher 4 auf 8 Monate
            • Damit soll die Sanierung von Unternehmen erleichtert werden, was auch in der Krise von Bedeutung sein kann
            • Deshalb setzt der BR auf sofortige Anwendung der entsprechenden Gesetzesänderung
          • Inkraftsetzung der Verlängerung bereits auf den 20.10.2020
            • Die übrigen Teile der Aktienrechtsreform auf einen späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt
    • Abgelaufene Referendumsfrist

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.