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Konzernverantwortungsinitiative: BR will auch Umwelt + Menschenrechte schützen, aber Haftung der Initiative gehe zu weit

Datum:
07.10.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesellschaftsrecht
Stichworte:
Konzernverantwortungsinitiative, Menschenrechte, Umweltschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Schweizer Bevölkerung stimmt am 29.11.2020 über die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (sog. Konzernverantwortungsinitiative) ab.

Auch der Bundesrat (BR) wolle Menschenrechte und Umwelt besser schützen. Die Initiative sei für den BR aber der falsche Weg. So die Medienmitteilung des BR vom 06.10.2020.

Er unterstütze stattdessen den Gegenvorschlag des Parlaments, der auf neue Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für Schweizer Unternehmen setze.

Diese würden nur in Kraft treten, wenn die Volksinitiative abgelehnt werde.

Einleitung

Die sog. „Konzernverantwortungsinitiative“ verlangt, dass Schweizer Unternehmen künftig nicht mehr nur für eigenes Fehlverhalten haften sollen, sondern neu auch für das Fehlverhalten ihrer Tochtergesellschaften und wirtschaftlich abhängigen Zulieferer.

Gemäss BR wäre eine derart weitgehende Haftung in dieser Form international einmalig und würde weit über das Ziel hinausschiessen. BR und Parlament würden daher die Volksinitiative ablehnen.

Schweizer Unternehmen haften schon heute für Schäden im Ausland

  • Schweizer Unternehmen würden schon heute haften, wenn sie im Ausland einen Schaden verursachten, für den sie verantwortlich seien
  • Die neue Konzernhaftung, wie sie die Initiative vorsehe, wäre weltweit einzigartig und würde Schweizer Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligen

BR für neue Transparenz- und Sorgfaltspflichten

  • Der BR möchte zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt die Schweizer Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen und mehr Transparenz schaffen als heute, weshalb er den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments unterstütze
  • Der Gegenvorschlag des Parlaments
    • verzichte auf neue Haftungsnormen,
    • führe neue Berichterstattungs- und Sorgfaltsprüfungspflichten ein
    • sei im Gegensatz zur Initiative international abgestimmt
    • sehe vor, dass Unternehmen, die sich nicht an die Berichterstattungspflichten halten würden, mit einer Busse von bis zu CHF 100 000 bestraft würden
    • trete nur in Kraft, wenn die sog. „Konzernverantwortungsinitiative“ abgelehnt werde

BR: Nein zur Initiative bedeute ein Ja zum indirekten Gegenvorschlag

  • Ein Nein zur Initiative bedeute laut BR ein Ja zu den neuen Berichterstattungs- und Sorgfaltsprüfungspflichten sowie zur neuen Bussenregelung für fehlbare Unternehmen
  • Der BR unterstütze den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments und empfehle den Stimmbürgern die sog. „Konzernverantwortungsinitiative“ zur Ablehnung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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