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Kindsrecht / Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

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Besuchsrecht: Kinder ab sechs Jahren sind anzuhören

Datum:
11.11.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Stichworte:
Besuchsrecht, Kinderrechtskonvention
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 307 Abs. 3 + ZGB 314a / KRK 12 + KRK 18

Zum Besuchsrecht sind Kinder in der Regel ab sechs Jahren von Amtes wegen persönlich anzuhören.

Die Familiengerichte haben zu prüfen, ob frühere Anhörungen noch aktuell und zu berücksichtigen sind.

Quelle

BGer 5A_723/2019 vom 04.05.2020

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