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Sozialversicherungsrecht / Sozialversicherung

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Der Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge: bleibt bei 1%

Datum:
05.11.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
berufliche Vorsorge, BVG, Mindestzinssatz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 04.11.2020 darüber informiert, dass eine Überprüfung des Mindestzinssatzes in der Beruflichen Vorsorge in diesem Jahr nicht notwendig ist.

Mit diesem Mindestzinssatz wird per Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium im Minimum verzinst werden muss.

Der Zinssatz bleibt auch im kommenden Jahr bei 1%.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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