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Italien verschärft ab Mitte November 2020 Massnahmen für weitere Regionen

Datum:
16.11.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), Italien
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

In den „roten Regionen“ ein „Quasi-Lockdown“

Einleitung

Die italienische Regierung verschärft ihre Corona-Massnahmen. Es gelten in verschiedenen Regionen „Quasi-Lockdowns“.

Stand anfangs November 2020

Bereits per 07.10.2020 war die Maskenpflicht ausgedehnt worden; wir berichteten:

Ab anfangs November 2020 folgten weitere Einschränkungen für ganz Italien:

  • Geschlossene Theater, Kinos, Sportzentren und Museen

Geöffnet bleiben durften unter anderem:

  • Lebensmittelgeschäfte
  • Apotheken
  • Friseure
  • Wäschereien

Anders als während des Lockdowns im Frühjahr 2020:

  • Die Industriebetreibe dürfen weiterarbeiten
  • Die öffentliche Verwaltung stellte weitgehend auf Homeoffice um.

Die weiteren Verschärfungen

Die italienische Regierung hat am 12.11.2020 bekanntgegeben, auf eine Dauer von voraussichtlich 30 Tagen weitere Massnahmen (für einige Regionen) im Kampf gegen das COVID-19 vereinbart zu haben:

  • Verbot privater Feiern inhouse und out-house
  • Verbot von Parties in Discos und Lokalen
  • Feste nach Zeremonien wie Hochzeiten werden auf 30 Personen beschränkt
  • Verzicht auf Abendessen und alle andere Treffen mit mehr als 6 haushalt-fremden Teilnehmern
  • Schliessung der Restaurants und Bars um Mitternacht
  • Verbot der stehenden Konsumation (Essen/Trinken) vor den Lokalen ab 21 Uhr
  • Verbot der Schulausflüge
  • Einschränkungen bei den Kontaktsportarten für Amateure (zB Fussball)

Die Regionen

Italien wurde zuvor in drei „Covid-19-Gefahrenzonen“ unterteilt:

  • Rote Zonen
    • Qualifikation:
      • Schwerste Stufe
    • Massnahmen:
      • Ausgangssperre
        • Menschen dürfen ihre Wohnungen nur noch verlassen, wenn sie zur Arbeit oder zum Arzt müssen oder einen anderen wichtigen Grund haben
        • Wer unterwegs ist, muss eine sog. Selbstbescheinigung mit sich tragen, aus der Ausgangs- und Zielort hervorgehen
      • Schliessung aller Bars und Restaurants
    • Betroffene Gebiete / Regionen:
      • Lombardei (Regione Lombardia)
      • Piemont (Regione Piemonte)
      • Aostatal (Regione Valle d‘Aosta)
      • Kalabrien (Regione Calabria)
      • Kampanien (Regione Campania)
      • Toskana (Regione Toscana)
  • Orange Zonen
    • Qualifikation:
      • Mittlere Stufe
    • Massnahmen:
      • Schliessung von Restaurants und Bars ganztags
      • Verbot, sich zwischen verschiedenen Regionen und Kommunen zu bewegen
      • Ausnahmen:
        • Fahrten zur Arbeit
        • Reisen aus gesundheitlichen Gründen
    • Betroffene Gebiete / Regionen
      • Emilia-Romagna (Regione Emilia Romagna)
      • Friaul-Julisch Venetien (Regione Friuli Venezia Giulia)
      • Marken (Regione Marche)
      • Ligurien (Regione Liguria)
      • Abruzzen (Regione Abruzzo)
      • Sizilien (Regione Sicilia)
      • Apulien (Regione Puglia)
  • Gelbe Zonen
    • Qualifikation:
      • niedrigste Stufe
    • Massnahmen:
      • Nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr
      • Schulen: Präsenzunterricht nur bis zur 9. Klasse
      • Siehe „Die weiteren Verschärfungen“ oben
    • Betroffene Gebiete / Regionen:
      • Übrige Regionen Italiens

Es gelten damit für die rot und orange eingestuften Regionen die strengsten Corona-Massnahmen seit dem Frühjahr 2020.

Regierung sieht keinen anderen Weg als solch harte Massnahmen

Laut Regierungskreisen gebe es keinen anderen Weg um die Zahl der Todesfälle zu reduzieren und die Ansteckungen zu verringern.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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