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Coronavirus: BR stockt Härtefallprogramm auf und stärkt Arbeitslosenversicherung

Datum:
28.01.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Erleichterung für Unternehmen, Härtefall, Härtefallhilfe, Härtefallprogramm
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 27.01.2021 das aktuelle Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 diskutiert.

Er erachtet den eingeschlagenen Weg als zweckmässig und hat angesichts der Entwicklungen folgendes entschieden:

  • Budget
  • Gesetzgebung
    • Parlaments-Vorlage zur notwendigen Gesetzesanpassung in der Frühjahrs-Session 2021
  • Neue COVID-19-Kredite?
    • Vorbereitung der Neuauflage der Covid-Solidarbürgschaften, damit sie bei einer Verschlechterung des Kreditmarktes rasch aktiviert werden könnten
  • Kostenübernahme der KAE-Arbeitslosenentschädigungen 2021 durch den Bund
    • Der Bund wird auch 2021 die Kosten der Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen
    • Verlängerung der Taggeldbezugsdauer für arbeitslose Personen.

Der BR wird die Botschaft für die nötigen Gesetzesänderungen zur Aufstockung der Härtefallprogramme und für die Massnahmen im Bereich der ALE/ALV am 03.02.2021 verabschieden, um diese dem Parlament zur Beratung in der Frühlingssession 2021 unterbreiten zu können.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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