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Coronavirus-Massnahmen: Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe bis Ende Februar 2021 geschlossen

Datum:
08.01.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Gastronomie, Kultur, Massnahmen, Restaurants, Sport
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: Coronavirus: Aktuelle Informationen – UVEK (admin.ch)

Inkrafttreten Erlass, wonach gesamtschweizerisch nur noch einheitliche Corona-Massnahme-Regeln gelten dürfen: 09.01.2021

Weil die Lage der Corona-Epidemie angespannt bleibt, plant der Bundesrat (BR) eine Verlängerung der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus um fünf Wochen bis Ende Februar 2021.

Hiezu hat er am 06.01.2021 an einer ausserordentlichen Sitzung eine Aussprache geführt und wird nach Konsultation der Kantone am 13.01.2021 definitiv entscheiden.

Gleichzeitig will der BR den Kantonen auch eine Reihe möglicher Verschärfungen zur Konsultation vorschlagen.

Der BR hat zudem die Ausnahmeregel für Kantone mit günstiger Entwicklung aufgehoben:

  • Restaurants sowie Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe müssen ab dem 09.01.2021 in der ganzen Schweiz geschlossen bleiben.

Im Einzelnen hält der Bund fest:

  • Standortbestimmung
    • Die Infektionszahlen würden die epidemiologische Lage derzeit nur ungenügend wiederspiegeln
      • Einerseits seien die Fallzahlen in den letzten Tagen zwar etwas gesunken, anderseits seien aber bedeutend weniger Tests durchgeführt worden
      • Ein erneuter Anstieg der Fallzahlen nach den vergangenen Feiertagen sei nicht ausgeschlossen
      • Ausserdem erhöhe auch das Auftreten der neuen, leichter übertragbaren Virusvarianten die Wahrscheinlichkeit eines Wiederanstiegs
    • Die epidemiologische Lage bleibe daher angespannt:
      • Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals sei daher nach wie vor sehr hoch
  • Verlängerung um 5 Wochen vorgeschlagen
    • Bereits heute sei absehbar, dass die Fallzahlen in den nächsten Wochen nicht deutlich und nachhaltig sinken würden
    • Der BR gehe deshalb davon aus, dass
    • Der BR schlage daher vor,
      • die Schliessung der Restaurants sowie der Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen um fünf Wochen bis Ende Februar 2021 zu verlängern
    • Weiteres Ziel:
      • Planungssicherheit für die betroffenen Betriebe und Mitarbeiter
    • Der BR werde am 13.01.2021
      • nach Konsultation der Kantone definitiv über die Verlängerung und der Dauer entscheiden
      • über weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen entscheiden
  • Verschärfung der Massnahmen in Konsultation bei den Kantonen
    • Der BR werde zugleich auch mögliche Massnahmenverschärfungen bei den Kantonen in Konsultation gegeben, damit er nötigenfalls rasch reagieren könne
    • Die möglichen Verschärfungen würden betreffen:
      • Verpflichtung zu Home-Office
      • Schliessung von Läden
      • weitere Einschränkung von Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen
      • erhöhter Schutz besonders gefährdeter Personen
      • weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz
      • Massnahmen in den obligatorischen Schulen, falls zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten
  • Herstellung der gleichen Regeln für die ganze Schweiz
    • Der Bundesrat hat heute zudem beschlossen:
      • Geltung derselben Basisregeln in der ganzen Schweiz
      • Ausschluss der kantonalen Kompetenz zur Lockerung der Schliessung bei günstiger epidemiologischer Lage
      • Verhinderung von Einkaufs- und Gastrotourismus zwischen den Kantonen
      • Anpassung der Covid-19-Verordnung
      • Inkrafttreten: SA 09.01.2021.

Dokumente

Bildquelle: 201218_MK_Grafik_de (admin.ch)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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