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Verrechnungssteuer von Erben: Ab 01.01.2022 ist neu der Wohnsitzkanton zuständig

Datum:
05.02.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Erbe, Erblasser, Verlegung, Wohnsitz, Zuständigkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Lückenschliessung in der Steuerüberwachung 

Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen inskünftig in ihrem Wohnkanton zurückfordern.

Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat (BR) an seiner Sitzung vom 03.02.2021 beschlossen.

Die Verordnungsänderung wurde auf den 01.01.2022 in Kraft gesetzt.

Bis anhin war der Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die Erben zuständig.

Künftig sollen die Erben einer unverteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer auf dem Erbschaftserträgen in ihrem Wohnsitzkanton zurückfordern können.

So könne laut BR die Erfassung mit der Einkommens- und Vermögenssteuer und die korrekte Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei interkantonalen Sachverhalten besser sichergestellt werden.

Der Bundesrat hat zu diesem Themenkreis bis 23.03.2020 eine Vernehmlassung durchgeführt. Das Vernehmlassung erbrachte eine grossmehrheitliche Befürwortung dieser Änderung.

In der gleichen Vernehmlassung hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass Rückerstattungsforderungen von Bundesbediensteten im Ausland künftig von den Kantonen geprüft werden sollten, statt wie bisher von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV. – Aufgrund des ablehnenden Vernehmlassungsergebnisses verzichtete der BR nun auf diese Änderung.

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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