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Gesundheitsrecht / Strafrecht

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Coronatest-Verweigerung: Haft zulässig

Datum:
22.04.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Covid-19-Tests
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Tunesier, der we­gen verschiedenen Verbrechen für die Dauer von 20 Jahren des Landes verwiesen worden war, weigerte sich, den für die Rückreise nach Tune­sien nötigen Covid-19-PCR-Test durchzuführen.

Der Ein­wand des Tunesiers:

  • Es würden die gesetzlichen Grundlagen fehlen.
  • Aufgrund der Landesverweisung sei er nur verpflichtet, Ausweispapie­re zu beschaffen oder bei der Beschaffung durch die Behörden mitzuwirken.

Seine Vorbringen überzeugten das Bundesgericht nicht; es erwog:

  • Die Bestimmung las­se sich nur so verstehen, dass die Mit­wirkungspflicht alle Vorkehrungen umfasse, die der Heimatstaat für die Einreise voraussetze.

Das Bundesgericht gab daher der Basler Justiz, die den Mann im Hinblick auf eine Ausschaffung in Durchsetzungs­haft versetzt hatte, Recht.

Urteil des Bundesgerichts vom 10.02.2021 (2C_35/2021)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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