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SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Postsperre im Konkursverfahren war unzulässig

Datum:
23.04.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Konkurs, Konkursverfahren
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

KOV 38 + SchKG 221 ff.

Sachverhalt

Über das Vermögen des Schuldners S wurde der Konkurs eröffnet. Das Konkursamt verfügte eine Postsperre sowohl hinsichtlich der Domizil- als auch der Privatadresse des Gemeinschuldners. Der Gemeinschuldner war zunächst mit der Postsperre einverstanden; zu einem späteren Zeitpunkt widerrief er allerdings sein Einverständnis und verlangte eine anfechtbare Verfügung. Das Konkursamt erliess eine solche. Dagegen erhob der Gemeinschuldner betreibungsrechtliche Beschwerde i.S.v. SchKG 17 ff. 

Erwägungen

  • Die Postsperre bewirkt einen Eingriff in das verfassungsmässig geschützte Postgeheimnis.
  • Der Eingriff in das Postgeheimnis stellt eine schwere Einschränkung der Persönlichkeitsrechte dar.
  • Die Bestimmungen von KOV 38 + SchKG 221 ff. bilden keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Postsperre.
  • Die Anordnung der Postsperre durch das Konkursamt war daher rechtswidrig.

Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen

Entscheid AB.2020.41-AS

vom 08.01.2021

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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