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Wirtschaftsstrafrecht / Wirtschaft

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Coronavirus: BR plant Normalisierung der Wirtschaftspolitik

Datum:
26.05.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wirtschaftsstrafrecht
Stichworte:
Administration, Coronavirus (COVID-19), Vereinfachung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 26.05.2021 über die Auswirkungen der Öffnungsschritte auf die Wirtschaft diskutiert:

  • Mit der schrittweisen Rückkehr in die Normalität sollen in sämtlichen Wirtschaftsbereichen auch die ordentlichen und bewährten Wirtschaftspolitik-Instrumente wieder zur Anwendung kommen.
  • Der BR sieht hiefür eine Transitionsstrategie mit drei Stossrichtungen vor:
    • 1. Normalisierung
    • 2. Begleitung des Strukturwandels
    • 3. Revitalisierung.

Der BR will gleichzeitig mit zwei punktuellen Anpassungen der Härtefallverordnung sicherstellen, dass die Kantone besonders betroffene Unternehmen in dieser Übergangsphase angemessen unterstützen können.

Dieses sog. 3-Phasen-Modell zielt auf Folgendes:

  1. Pfeiler – Normalisierung:
  • Der BR will schrittweise aus den a.o. Stabilisierungsmassnahmen aussteigen.
    • Die Stabilisierungsmassnahmen sollen nicht abrupt eingestellt werden.
    • Corona-Erwerbsausfallentschädigungen bleiben bis Ende 2021 zur Verfügung.
    • Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) bleiben über 2021 hinaus erhalten.
    • Möglichkeit zur Absicherung von Veranstaltungen mit dem entsprechenden Schutzschirm bis Ende April 2022.
  • Diese Normalisierung setzt voraus, dass die Strategie des BR, welche das Risiko erneuter einschränkender Eindämmungsmassnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 konsequent um- bzw. vorgesetzt wird
    • Impfen
    • Testen
    • Contacttracing
    • Beschaffung Arzneimittel.
  1. Pfeiler – Begleitung des Strukturwandels:
  • Der Bund verfügt – wie in normalen Zeiten – über ein umfassendes Instrumentarium, welches Menschen und Unternehmen im Strukturwandel unterstützt:
    • Arbeitslosenversicherung
    • Innovationsförderung
    • Tourismuspolitik
    • Regionalpolitik.
  • Die bestehenden Instrumente sollen überprüft und bei Bedarf verstärkt werden zB durch:
    • «Impulsprogramm Innovationskraft Schweiz»
    • geplantes «Recovery Programm» für den Tourismus.
  1. Pfeiler – Revitalisierung:
  • Der BR und das Parlament haben als flankierende Massnahmen beschlossen oder geplant:
    • Stärkung der Schweizer Wirtschaft durch die Rahmenbedingungen
    • Verbesserung der Wachstumsaussichten.
  • Zu diesen Massnahmen zählen:
    • die Strategie Digitale Schweiz
    • das CO2-Gesetz (Klimafonds)
    • Investitionen aus den Verkehrsfonds (Bahninfrastrukturfonds (BIF)
    • Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF))
    • Netzzuschlagsfonds
    • Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital
    • Abschaffung der Industriezölle
    • Senkung von Regulierungskosten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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