LAWNEWS

Steuern natürliche Personen / Steuern Privatpersonen

QR Code

Familienexterne Kinderbetreuung: BR für Steuerabzugserhöhung

Datum:
26.05.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern natürliche Personen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erhöhung von CHF 10‘100 auf CHF 25‘000 bei der DBSt

Der Bundesrat (BR) befürwortet gemäss Beschluss vom 26.05.2021 die Erhöhung des maximalen Abzugs für die familienexterne Kinderbetreuung von CHF 10’100 auf CHF 25’000 bei der direkten Bundessteuer (DBSt).

Damit unterstützt der BR die parlamentarische Initiative Markwalder (20.455), welche die Erhöhung des maximalen Abzugs für die familienexterne Kinderbetreuung bei der direkten Bundessteuer von CHF 10’100 auf CHF 25’000 fordert.

Dies schrieb der BR bereits in seiner Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vom 12.04.2021.

Die WAK-N hat der Gesetzesvorlage bereits zugestimmt und den Gesetzesentwurf verabschiedet.

Der BR geht auf längere Sicht davon aus, dass die Mindereinnahmen aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse kompensiert würden, oder die Massnahme sogar zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen generieren werde.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.