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Organspende: Nationalrat stimmt Paradigmenwechsel zu

Datum:
06.05.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Organspende, Widerspruchslösung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Nationalrat (NR) hat am vergangenen Mittwoch der sog. „erweiterten Widerspruchslösung“ dem Grundsatze nach zugestimmt:

  • Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, solle dies künftig ausdrücklich festhalten müssen.
  • Angehörige sollten aber eine Organspende ablehnen können.

Der Bundesrat (BR) ist nach erfolgter Vernehmlassung weitgehend auf die Anliegen der Volksinitiative „Organspende fördern – Leben retten“ eingegangen und hat die Einführung einer sog. „erweiterten Widerspruchslösung“ befürwortet.

Konkret heisst dies:

  • Findet sich kein dokumentierter Wille des Verstorbenen, werden wie bisher seine Angehörigen befragt.
  • Die Angehörigen können einer Entnahme von Organen widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht.

Es zeigte sich, dass

  • die Widerspruchslösung in Europa etabliert ist
  • der Status quo keine Option ist
  • die eigentlichen Details noch offen bzw. nicht geklärt sind
  • die Voraussetzungen für eine Organspende trotz Systemwechsel gleich bleiben wie heute:
    • Organe spenden können nur Personen,
  • die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder
  • die einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden.
    • Bei einer ausserhalb des Spitals versterbenden Person ist eine Organspende nicht möglich.

Mit 154 zu 30 Stimmen bei zwei Enthaltungen stimmte der NR dem Gegenvorschlag grundsätzlich zu.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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