LAWNEWS

SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

QR Code

Zahlungsbefehl: Betreibungsort bei Schuldner ohne festen Wohnsitz

Datum:
19.05.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Betreibung, Wohnsitz, Zahlungsbefehl
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 46 Abs. 1 und SchKG 48

Das Betreibungsamt muss die Angaben des Gläubigers zur Anschrift des Schuldners überprüfen. Es ist aber nicht Aufgabe des Betreibungsamtes, den Wohnsitz des Schuldners ausfindig zu machen und eingehende Nachforschungen anzustellen.

Der Betreibungsschuldner ist beweispflichtig, wenn er behauptet, einen anderen als den vom Gläubiger bezeichneten Wohnsitz zu haben.

Hält sich der Betreibungsschuldner regelmässig an diversen Orten auf und hat die Vorinstanz keinen festen Wohnsitz konstatiert, ist die Betreibung am blossen Aufenthaltsort des Schuldners zulässig. Nicht genügend ist eine nur zufällige Anwesenheit des Schuldners.

Quelle

BGer 5A_284/2020 vom 23.12.2020

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.