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Strafprozess / Strafverfahren / Strafprozessrecht

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Einsprache gegen Strafbefehl: Staatsanwaltschaft interpretierte zu Unrecht einen Einspracherückzug

Datum:
22.06.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Einsprache, Staatsanwaltschaft, Strafbefehl
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StPO 205, StPO 355 Abs. 2, StPO 354 Abs. 3 und StPO 85 Abs. 4 lit. a

Wurde eine Vorladung vom Beschuldigten nicht effektiv zur Kenntnis genommen, darf aus einer versäumten Einvernahme nicht auf einen Einspracherückzug und auf einen Verzicht der gerichtlichen Beurteilung des Strafbefehls geschlossen werden.

Die Rückzugsfiktion der Staatsanwaltschaft war unzulässig.

Die Beschwerde des Beschuldigten erwies sich daher als begründet. Die an­gefochtene Verfügung war aufzu­heben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Einsprache materiell zu behandeln.

Urteil des Obergerichts des Kantons Schaffhausen

vom 17.04.2020

OGE 51/2019/35

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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