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Mietrecht / Miete / Mietvertrag / Mietrecht

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Nichtige Kündigung: Verwirkung des Rechtsschutzinteresses durch Klagerückzug

Datum:
09.07.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Mietvertragskündigung, Rechtsschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 266o und OR 273; ZPO 59 Abs. 2 lit. a und e sowie ZPO 65

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Kündigung kann grundsätzlich jederzeit geltend gemacht werden. 

Dieser Grundsatz erfährt in der Prozessführung aber eine wesentliche Einschränkung:

  • Der Klagerückzug nach Eintritt der prozessualen Fortführungslast hat Rechtskraftwirkung.
  • Nach Eintritt der Rechtskraft des Klagerückzugs können gleiche Gründe für die Nichtigkeit oder die Unwirksamkeit einer Kündigung nicht mehr geltend gemacht werden.
  • Für die Abwehr einer späteren – vorsorglich ausgesprochenen – Kündigung in einem neuen Prozess fehlt daher das Rechtsschutzinteresse.

Urteil des Mietgerichts Zürich vom 29.10.2020

MJ200022-L

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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