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Internationale Unternehmensbesteuerung: Schweiz fordert Rechtssicherheit bei der Eckwerte-Umsetzung

Datum:
11.10.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern natürliche Personen
Stichworte:
Steuerabkommen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Inclusive Framework der OECD mit ihren 140 Mitgliedländern, wozu auch die Schweiz zählt, hat am 08.10.2021 die bereits im Juli 2021 veröffentlichten Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen konkretisiert.

Die Schweiz fordert gemäss Mitteilung des Eidg. Finanzdepartements (EFD), dass

  • bei deren Umsetzung die Interessen kleiner, wirtschaftsstarker Länder berücksichtigt werden und
  • Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen geschaffen wird.

Einleitung

Das Inclusive Framework der OECD hat – wie eingangs erwähnt – anfangs Juli 2021 erste Eckwerte publiziert.

Geklärte Punkte

Seit der Publikation konnten für die Schweiz wichtige Punkte geklärt werden:

  • Besteuerungsrechte für Marktländer

    • Die neuen Besteuerungsrechte für Marktländer fallen nach Ansicht des EFD moderat aus.
  • Abschaffung unilateraler Digitalsteuern

    • Weiter sollen unilaterale Digitalsteuern verbindlich abgeschafft werden.
  • Globaler Mindestbesteuerungssatz

    • Offenbar bleibt es bei der globalen Mindestbesteuerung bei einem Satz von 15%.
  • Mindestbesteuerungsregeln

    • Schliesslich ist eine gestaffelte Einführung der Mindestbesteuerungsregeln vorgesehen.
    • Diese Massnahme soll Ländern wie der Schweiz mit einem vergleichsweise langen Gesetzgebungsprozess nützen.

Offene Punkte

Weitere für die Schweiz wichtige Punkte sind noch pendent und sollen in den kommenden Monaten konkretisiert werden:

Die Schweiz will:

  • Innovations- und wohlstandsfreundliche Regeln, welche
    • weltweit einheitlich angewendet werden und
    • einem Streitbeilegungsmechanismus unterstehen.
  • Schaffung von Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen
  • Respektierung ihrer nationalen Gesetzgebungsprozesse, die vom Zeitplan der OECD zu wenig berücksichtigt werden
    • Für die Schweiz werde es nicht möglich sein, die neuen Regeln auf das von der OECD vorgesehene Jahr 2023 einzuführen.
    • Bundesrat Ueli Maurer hat dies am Ministertreffen der OECD vom 5./6.10.2021 in Paris erneut betont.

Nachträgliche Bemühungen, für Unternehmen gute Rahmenbedingungen zu schaffen

Parallel zu den weiteren Bemühungen der OECD erarbeitet das EFDE bis im 1. Quartal 2022 Vorschläge an den Bundesrat (BR), welche

  • den Unternehmen weiterhin bestmögliche Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum bieten und
  • international akzeptiert sind.

Es besteht offenbar eine enge Zusammenarbeit mit

  • weiteren Departementen
  • den Kantonen
  • den Städten
  • der Wirtschaft
  • der Wissenschaft.

Dokumente

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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