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Verkehrsrecht

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Automatisiertes Fahren: Wiener Abkommen zum Strassenverkehr angepasst

Datum:
09.11.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 03.11.2021 einer Anpassung des Wiener Übereinkommens über den Strassenverkehr zugestimmt.

Diese betrifft

  • das automatisierte Fahren;
  • die Sicherstellung, dass das Übereinkommen im Einklang mit der schnell fortschreitenden technischen Entwicklung steht.

Einleitung

Automatisiertes Fahren kann dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen:

  • Moderne Fahrzeuge werden daher vermehrt für das automatisierte Fahren ausgestattet:
    • Systeme übernehmen in gewissen Situationen die Kontrolle über das Fahrzeug;
  • Das Wiener Übereinkommen sieht bisher nur vor, dass jede Person am Lenkrad ihr Fahrzeug dauernd beherrschen muss.

Anpassung an die technologische Entwicklung

Aufgrund der technologischen Entwicklung wird das Abkommen angepasst:

  • Die Änderung definiert, unter welchen Bedingungen Systeme für automatisiertes Fahren eingesetzt werden können.

Harmonisierung der internationalen Rahmenbedingungen

Damit werden auf internationaler Ebene Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren geschaffen:

  • Es handelt sich dabei um eine Übergangslösung bis ein neues, noch zu erarbeitendes Übereinkommen das automatisierte Fahren vorliegt.

Die Schweiz befürwortet damit, die Möglichkeit zum automatisierten Fahren.

Zustimmung durch den Bundesrat

Der BR hat daher der Anpassung zugestimmt.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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