LAWNEWS

Strafprozess / Strafverfahren / Strafprozessrecht / Strafrecht

QR Code

Einziehungsbeschlagnahme einer Domain durch die Registerbehörde

Datum:
16.11.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Domain
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StGB 69 Abs. 1, StPO 263 Abs. 1 lit. d, VID 30 Abs. 2 lit. g

Von einer Domain (Domäne), als Adressierung einer inkriminierten Internetwebsite, ging eine Gefahr aus für

  • strafrechtlich geschützte Rechtsgüter
  • die öffentliche Ordnung.

Ohne eine Sperrung der Domain

  • bliebe der Zugriff auf die betreffende Website weiterhin möglich
  • würden die Internetnutzer weiterhin Gefahr laufen,
    • sich auf betrügerische Angebote einzulassen und
    • am Vermögen geschädigt zu werden.

Mit Sperrung bzw. Blockierung der Domain

  • wird verhindert, dass
    • Internetnutzer über diese auf eine Internetwebsite gelangen können,
      • welche zu betrügerischen Zwecken genutzt wird.

Eine Domain ist trotz fehlender Körperlichkeit der Einziehungsbeschlagnahme zugänglich.

Quelle

Obergericht des Kantons Zürich
III. Strafkammer
Beschluss vom 5. Juni 2020
UH200151

ZR 120 (2021) Nr. 46, S. 222 ff.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.