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Gesundheitsrecht / Reiserecht

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Coronavirus: BR beschliesst Änderung des Testregimes bei Einreise in die Schweiz ab 20.12.2021

Datum:
20.12.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gefahren- und Verhaltenszettel

Bildquelle: newsd.admin.ch

Der Bundesrat (BR) hat am FR 17.12.2021 entschieden, dass ab MO 20.12.2021 in der Schweiz präzisierte Einreise-Massnahmen gelten:

  • Nur noch ein Test bei der Einreise bei geimpften und genesenen Personen erforderlich
    • Nach Konsultation der Kantone hat der BR das Testregime bei der Einreise angepasst
      • Vor der Einreise in die Schweiz
        • PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder
        • Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden.
      • Nach der Einreise in die Schweiz
        • Auf die Pflicht eines zweiten Tests 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wird verzichtet bei
          • geimpften Personen und
          • genesenen Personen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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