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Coronavirus: BR verstärkt Massnahmen gegen Pandemie ab MO 20.12.2021

Datum:
20.12.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gefahren- und Verhaltenszettel

Bildquelle: newsd.admin.ch

Befristung: bis 24.01.2022

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 17.12.2021 entschieden, dass ab MO 20.12.2021 in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus gelten:

  • Innenräume
    • von
      • Restaurants
      • Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben
      • Veranstaltungen im Innern
    • Zugang nur noch geimpfte und genesene Personen (2G)
      • Beschränkungsgrund: Risikoreduktion, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden, weil
        • leichtere Virusweitergabe +
        • viel häufiger schwere Erkrankung.
    • Maskentragpflicht
    • Ess- und Trink-Konsumation nur im Sitzen.
  • Ausnahmen von der Maskentragpflicht
    • Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+):
      • Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt,
        • sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
  • Homeoffice-Pflicht
  • Private Treffen
    • Beschränkung privater Anlässe auf zehn Personen,
      • falls eine Person ab 16 Jahren anwesend ist, die nicht geimpft oder genesen ist.
  • Der BR hat zudem beschlossen:
    • Testkosten
      • Regelung der Übernahme der Testkosten.
    • Weitere Impfstoff-Bestellung
      • Beschaffung zusätzlicher Impfdosen.

Einleitung

Die epidemiologische Lage ist gemäss BR besorgniserregend:

  • Weitere Zunahme der Zahl der Hospitalisationen
  • Sehr hohe Auslastung der Intensivpflegestationen (IPS) in einzelnen Regionen
  • Behandlung v.a. ungeimpfter Personen mittleren und höheren Alters
  • Überschreitung der kritischen Schwelle von schweizweit 300 Covid-19-Patienten auf den IPS erstmals am 13.12.2021
  • Keine Möglichkeit ab diesem Schwellenwert mehr, eine optimale Versorgung Patienten zu gewährleisten,
    • weil Behandlungen bei anderen Erkrankungen
      • verschoben werden müssen oder
      • verzögert werden müssen.
    • Annahme gemäss aktuellen Schätzungen, dass die IPS-Auslastung bis Ende Jahr auf 350-400 Covid-19-Patienten steigen wird.

Hinzu kommen die Ansteckungen mit der Omikron-Variante:

  • Markanter Anstieg bis vor Weihnachten zu erwarten
  • Erkenntnis, dass Omikron-Variante ansteckender als die Delta-Variante
  • Schutz einer Impfung und einer vorgängigen Infektion vor einer Ansteckung dürfte deutlich geringer sein als bei der Delta-Variante.
  • Im Falle vieler schwerer Verläufe Überschreitung der Kapazitätsgrenzen des Gesundheitssystems.

Weitergehende Massnahmen

Der BR hat heute nach Konsultation der Kantone, der zuständigen Parlamentskommissionen, der Sozialpartner und direktbetroffener Verbände weitergehende Massnahmen beschlossen:

  • Befristung

    • bis am 24.01.2022.
  • Auswirkungen zum Teil auch auf die geimpften und genesenen Personen,

    • da Omikron-Variante sehr ansteckend.
  • Ziele

    • Schutz der Spitalstrukturen vor einer noch stärkeren Belastung;
    • Allen den Zugang zur Intensivpflege im Spital zu ermöglichen.

Im Einzelnen

2G mit Masken- und Sitzpflicht

Wo derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Mit der neuen Regel wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken deutlich häufiger schwer. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Masken

Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird, wie etwa Blasmusikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Dank der zusätzlichen Testpflicht wird sichergestellt, dass keine infektiösen Personen an einer Veranstaltung ohne Masken- und Sitzpflicht teilnehmen. Nach der Konsultation wurde diese Regel ergänzt: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.

Einschränkung privater Treffen drinnen

Erfahrungen zeigen, dass das Risiko einer Ansteckung im privaten Rahmen beträchtlich ist. Deshalb hat der Bundesrat für privaten Treffen in Innenräumen Einschränkungen für nicht immunisierte Personen beschlossen. Sobald eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich nur noch zehn Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.

Home-Office-Pflicht wird wieder eingeführt

Der Bundesrat führt zudem die Home-Office-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.

Maskenpflicht auf Sekundarstufe II

Neben den repetitiven Tests ist die Maskenpflicht eine zentrale Massnahme, um die Viruszirkulation in den Schulen zu reduzieren. Auf Sekundarstufe II wird eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen zudem dringend, die Maskenpflicht auch in den tieferen Stufen einzuführen. Viele Kantone haben dies bereits getan. Der Bundesrat empfiehlt zudem den Kantonen, an den Schulen repetitive Tests durchzuführen, um Infektionsketten rasch zu unterbrechen.

Empfehlung, nicht-dringliche Eingriffe zu verschieben

Der Bundesrat verzichtet auf die Einführung des Fernunterrichts, weil sehr bald Semesterferien sind. Für die Tertiärstufe sowie für bestimmte Bildungsangebote und Prüfungen gilt neu eine 3G-Pflicht; für Weiterbildungen gelten die normalen Veranstaltungsregeln.

Der Bundesrat empfiehlt zudem den Kantonen dringend, nicht-dringliche Eingriffe in den Spitälern zu verschieben, um das Gesundheitspersonal zu entlasten. Sollte sich die Lage in den nächsten Tagen oder Wochen rasch verschlechtern, ist der Bundesrat in der Lage, schnell auf die neue Situation zu reagieren.

Testkosten für Zertifikat werden wieder übernommen

Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass künftig die Kosten von gewissen Covid-19-Tests, die zu einem Covid-Zertifikat führen, wieder übernommen werden. Damit setzt er einen Beschluss des Parlaments im Covid-19-Gesetz um. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Weiterhin übernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben. Das neue Testkostensystem gilt ab morgen Samstag, 18. Dezember 2021. Ab dem 17. Januar 2022 müssen zudem alle, die an repetitiven Tests teilnehmen, ein Testzertifikat erhalten können.

Covid-19-Impfstoff: Versorgung ist auch 2022 sichergestellt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch über die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffe diskutiert. Er bestellt auch für das zweite Halbjahr 2022 je 7 Millionen Impfdosen von Moderna und Pfizer/BioNTech. Für das erste Halbjahr hatte er sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt je 7 Millionen Impfdosen gesichert. Im Jahr 2022 stehen damit insgesamt rund 34 Millionen Impfstoffdosen zur Verfügung. Es ist somit ausreichend Impfstoff vorhanden, um auch 2022 alle Impfwilligen zu impfen. Dies auch für den Fall, dass eine immunevasive Virusvariante das Pandemiegeschehen bestimmen könnte und damit zusätzliche Impfdosen verabreicht werden müssten. Die Schweiz erhält gemäss den geltenden Verträgen grundsätzlich stets die neuste verfügbare Impfstoffvariante der jeweiligen Hersteller zur Verfügung, sofern sie durch Swissmedic zugelassen ist.

Weiteres

Die Schweiz setzt sich im Rahmen der globalen Pandemiebekämpfung seit Beginn dafür ein, dass möglichst viele Menschen weltweit Zugang zu sicheren und effizienten Covid-19 Impfstoffen erhalten. Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die Spende von 4 Millionen Covid-19-Impfdosen beschlossen. Eine allfällige Weitergabe von weiteren Dosen an die COVAX-Initiative wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.

Strategie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Produktion von Impfstoffen

Der Bundesrat hat zudem eine Aussprache geführt, wie die inländische Forschung, Entwicklung und Produktion von Impfstoffen längerfristig gefördert werden kann. Ziel ist es, dass die Schweiz ihre starke Position als Produktionsstandort und zentraler Akteur für die Forschung und Entwicklung von Schlüsseltechnologien weiter ausbaut. Gleichzeitig soll die internationale Zusammenarbeit entlang der ganzen Impfstoffwertschöpfungskette gestärkt werden. Das EDI und das WBF werden dem Bundesrat bis Ende 2022 einen Umsetzungsvorschlag für die
beschlossenen strategischen Massnahmen unterbreiten.

Dokumente

Quelle

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