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Parlament will Listen säumiger Prämienzahler nicht abschaffen

Datum:
03.01.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Versicherungsschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Parlament will den Kantonen weiterhin ermöglichen, Listen für Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlten, zu führen:

  • Wie im Ständerat (SR) war auch die Abstimmung im Nationalrat (NR) am DO 16.12.2021 knapp:
    • Der NR stimmte mit 98 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Abschaffung der Listen säumiger Prämienzahler.

Wie im Ständerat war auch die Abstimmung im Nationalrat knapp.

Mit diesem Abstimmungsentscheid stellte sich das Parlament gegen den Bundesrat, der die sog. „schwarze Liste“ abschaffen wollte.

Zahlungssäumige Personen erhalten daher weiterhin nur in Notfällen medizinische Behandlungen.

Das Parlament präzisierte aber den Begriff der Notfallbehandlung:

  • Ein Notfall liegt inskünftig vor, wenn die versicherte Person
    • ohne sofortige Behandlung gesundheitlichen Schaden erleidet;
    • den Tod befürchten muss;
    • die Gesundheit anderer Personen gefährden kann.
  • In solchen Fällen müssen auch säumige Prämienzahlende behandelt werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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