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Coronavirus: BR hebt Massnahmen per 17.02.2022 auf – einzig Maskenpflicht im öV und in Gesundheitseinrichtungen sowie Isolation bleiben gültig bis 31.03.2022

Datum:
16.02.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
in Gesundheitswesen und Isolation bleiben bis Ende März 2022, Maskenpflicht in öV
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

An seiner Sitzung vom 16.02.2022 hat der Bundesrat (BR) die schweizweiten Massnahmen gegen die Corona-Pandemie grösstenteils aufgehoben.

Ab Donnerstag, 17.02.2022, sind wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich:

  • Läden
  • Restaurants
  • Kulturbetriebe
  • öffentlich zugängliche Einrichtungen
  • Veranstaltungen.

Aufgehoben sind auch

  • Maskenpflicht am Arbeitsplatz
  • Homeoffice-Empfehlung.

Beibehalten werden zum Schutz besonders vulnerabler Personen bis Ende März 2022 einzig

  • die Isolation positiv getesteter Personen;
  • die Maskenpflicht
    • im öffentlichen Verkehr;
    • in Gesundheitseinrichtungen.

Danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

Einleitung

Die epidemiologische Lage entwickelt sich weiter positiv und in Richtung hohe Immunität der Bevölkerung, weshalb eine rasche Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ermöglicht werden sollte.

Vernehmlassungsergebnis: Mehrheit der Vernommenen für rasche Aufhebung

Die vom BR am 02.02.2022 in Konsultation geschickten zwei Varianten von Aufhebungs-Massnahmen ergab eine deutliche Mehrheit von Teilnehmern, welche sich im Grundsatz dafür ausgesprochen haben, die meisten verbleibenden Massnahmen sofort aufzuheben.

Gleichzeitig sprach sich diese Teilnehmer-Mehrheit dafür aus, dass die Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr beibehalten werde, solange die Infektionszahlen hoch blieben.

Ab 17. Februar 2022: Fast alle Massnahmen aufgehoben

„Ab Donnerstag, 17. Februar, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:
–  die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und
Veranstaltungen
– die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
– die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und
Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
– die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
– die Einschränkungen privater Treffen
In Absprache mit dem Bundesrat werden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.“

Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.02.2022

Home-Office-Empfehlung aufgehoben – Arbeitgeber weiterhin für Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zuständig

„Aufgehoben wird auch die Home-Office-Empfehlung des BAG. Damit entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Home-Office und das
Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.“


Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.02.2022

Bis 31. März 2022: Isolation sowie Maskenpflicht an gewissen Orten

„Weil die Viruszirkulation noch immer sehr hoch ist und das Virus weiterhin schwere Verläufe verursachen kann, behält der Bundesrat zwei Schutzmassnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage bis Ende März bei. Je nach Viruszirkulation ist eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich.

Zum einen müssen sich positiv getestete Personen weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben. Damit kann verhindert werden, dass potenziell stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

Zum anderen wird die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen beibehalten. Ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Es steht den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder aber bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. Auch einzelne Einrichtungen können vorsehen, dass Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen, beispielsweise eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon.“

Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.02.2022

1. April 2022: Ende der besonderen Lage

„Die Covid-19-Verordnung besondere Lage regelt noch bis Ende März die Isolation sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in
Gesundheitseinrichtungen. Entwickelt sich die epidemiologische Lage wie erwartet, tritt die Verordnung auf den 1. April 2022 ausser Kraft. Dadurch erfolgt eine Rückkehr in die normale Lage.
Weiterhin in Kraft sind die Regelungen, die sich auf die Bundeskompetenzen des Epidemiengesetzes abstützen (z.B. zum internationalen
Personenverkehr oder zur Kostenübernahme von Arzneimitteln). Ebenso gültig bleiben die Regelungen zum Zertifikat oder zur Kostenübernahme von Tests, die sich auf das Covid-19-Gesetz stützen.“

Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.02.2022

EU-kompatible Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt

„Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Diese sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate wurden seit Herbst 2021 eingeführt, um in den Schweiz den Zugang zu zertifikatspflichtigen
Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen für weitere Personengruppen zu ermöglichen.
Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass andere
Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden. Die Kantone haben – wie von ihnen gewünscht – weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.“


Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.02.2022

Anpassungen bei der Testung

„Die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der repetitiven Testung in Betrieben wird aufgehoben. Die repetitive Testung wird einzig in gewissen, eng begrenzten Bereichen weiter finanziert, etwa in Gesundheitseinrichtungen und sozialmedizinischen Einrichtungen sowie vom Kanton definierten Unternehmen, die der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen. Dadurch werden besonders gefährdete Personen geschützt. Ausserdem wird verhindert, dass grosse Teile des Personals aufgrund von Krankheit und Isolation ausfallen.

Für die Schulen wird die Empfehlung und Finanzierung der repetitiven Testung durch den Bund bis Ende März 2022 aufrechterhalten, da die
Viruszirkulation in den jüngeren Altersgruppen weiterhin sehr hoch ist. Einzeltests werden weiterhin bezahlt: Antigentests in jedem Fall, und PCR-Tests für Personen mit Symptomen oder nach engem Kontakt mit positiv getesteten Personen.“

Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.02.2022

Erwerbsausfall-Zahlungen werden für bestimmte Personengruppen weitergeführt

„Mit der Aufhebung der Massnahmen entfällt auch die Notwendigkeit für die meisten wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen. So kann
ab dem 17. Februar kein Anspruch auf Erwerbsausfall infolge Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot, eingeschränkter Erwerbstätigkeit
oder ausgefallener Fremdbetreuung mehr geltend gemacht werden.
Ausgenommen davon sind bis am 30. Juni 2022 Personen, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund von
Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie massgeblich eingeschränkt ist. Bis Ende März sind zudem Personen ausgenommen, die ihre Tätigkeit aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit unterbrechen müssen. Insgesamt dürfte die rasche Aufhebung der Massnahmen zu Minderausgaben in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken gegenüber den eingestellten Beträgen führen.“

Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.02.2022

Einreisebestimmungen angepasst

„Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.“

Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.02.2022

Anpassungen der Kostenübernahme Arzneimittel zur ambulanten Behandlung

„Die Finanzierung neuer Arzneimittel, die bei Covid-19-Patientinnen und -Patienten mit einem Risiko für einen schweren Verlauf eingesetzt werden können, wird vorerst vom Bund übernommen. Die entsprechenden Arzneimittel werden im Anhang der Epidemienverordnung aufgelistet.“

Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.02.2022

Beratungsmandat der Science Task Force endet am 31. März 2022

„Das Beratungsmandat der Science Task Force wird auf deren Wunsch vorzeitig auf Ende März beendet. Das aktuell gültige Beratungsmandat ist
bis Ende Mai 2022 befristet. Mit der positiven Entwicklung ändert sich der Bedarf an wissenschaftlicher Beratung. Einzelne Mitglieder der Science Task Force werden dem Bundesrat und der Bundesverwaltung weiterhin für Beratungen zur Verfügung stehen.

Die Science Task Force stellt seit dem Frühjahr 2020 unentgeltlich die unabhängige wissenschaftliche Expertise sicher. Der Bundesrat dankt den Mitgliedern für ihren sehr grossen Einsatz. Der Austausch mit der Science Task Force war von zentraler Bedeutung bei der Pandemiebewältigung.“

Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.02.2022

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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