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Ukraine-Invasion: Auswirkungen auf Anwaltskanzleien?

Datum:
04.03.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Anwälte / Mediatoren
Stichworte:
Anwälte, Anwaltskanzlei, Rechtsanwälte, Russland, Ukraine
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Der Tabubruch, dass ein Land einen souveränen Nachbarstaat überfällt, hat zu beispiellosen Wirtschaftssanktionen geführt, die nicht nur im Zielstaat Wirkungen entfalten, sondern auch die Wirtschaft der sanktionierenden Staaten in allen Facetten beeinträchtigen wird:

Betroffen sind auch schweizerische Anwaltskanzleien.

Agenda

  1. Internationale Anwaltskanzleien
  2. Störungen im Mandatsverlauf
  3. Russische Unternehmen auf der Sanktionenliste
  4. Mandatsentscheide in Kanzleien
  5. Regelkonformes Verhalten
  6. Praktische Probleme
  7. Verwaltungsratsmandate bei betroffenen Unternehmen

Internationale Anwaltskanzleien

Vor allem international tätige Anwaltskanzleien sind von der Invasion in der Ukraine betroffen.

Auch auf schweizerische Anwaltskanzleien haben die Wirtschaftssanktionen je nach Ausrichtung und Mandatsstruktur manigfache Folgen.

Störungen im Mandatsverlauf

Viele Verhandlungen und Projekte werden derzeit gestoppt. Unangenehm ist dies für:

  • Berater oder Vertreter von ukrainischen oder russischen Klienten
  • Berater von Gegenparteien ukrainischer oder russischer Vertragspartner
  • Schweizerische Unternehmen, die mit ukrainischen oder russischen Unternehmen
    • in Vertragsverhandlung standen
    • in einem Signing- oder Closing-Stadium stehen
    • nicht erfüllte (Liefer- oder Beratungs-)Verträge besitzen
    • laufende (Rahmen-)Verträge unterhalten
  • Schweizerische Unternehmen,
    • die Direktinvestitionen einem der Länder tätigten
    • die in einem der Länder Betriebsstätten unterhalten
    • die Liefer- oder Bezugsverträge geschlossen haben
  • etc.

Russische Unternehmen auf der Sanktionenliste

Da viele grosse russische Unternehmen auf der Sanktionslisten der USA, der EU und der Schweiz stehen, sind mit diesen sofort die Beziehungen einzustellen.

Daher müssen bei solchen Unternehmen

  • laufende Mandate
    • gekündigt oder ausgesetzt werden;
  • neue Mandate
    • abgelehnt werden.

Jedenfalls erfordert die aktuelle Lage eine genaue Abklärung, wer wirtschaftlich Berechtigter ist und, ob es sich dabei um einen mit Sanktionen belegten Owner handelt.

Mandatsentscheide der Kanzleien

Der Entscheid, Mandate mit Russland-Bezug nicht fortzuführen, erfolgt weiter, sofern und soweit zulässig, i.d.R. nicht nur aus moralischen, sondern auch aus geschäftspolitischen, politischen und finanziellen Erwägungen.

Regelkonformes Verhalten

Die mit russischen Unternehmen in Geschäftsbeziehungen stehenden Kanzleien werden wohl die Lage laufend analysieren, um zu gewährleisten, dass die Sanktionsvorgaben konform umgesetzt werden (compliant behavior), alles natürlich unter Beachtung der gesetzlichen und standesrechtlichen Pflichten.

Praktische Probleme

Für Anwaltskanzleien stellen sich auch ganz praktische Fragen:

  • Dürfen ausstehende Honorare für bereits geleistete Arbeiten von sanktionsbelegten Unternehmen noch angenommen werden?
  • Dürfen Honorarvorschüsse für künftige Leistungen entgegengenommen werden?

Auch bezüglich nicht sanktionierter Mandanten ist zu beachten, dass durch die Sperrung Russlands im internationalen Zahlungssystem SWIFT sowie aufgrund der Massnahmen gegen die russische Zentralbank alle internationalen Geldtransfers sehr stark eingeschränkt sind: Sprich erschwertes Honorarinkasso oder gar Honorargefährdung.

Verwaltungsratsmandate bei betroffenen Unternehmen

Verwaltungsratsmitglieder von Unternehmen, die entweder russisch beherrscht sind oder im Russland-Geschäft tätig sind, müssen sich in einer Gesamt-View Gedanken über alle Arten von Folgen und Massnahmen machen, wie Vertrags-Beendigungs, Schadenersatz-, Bewertungs- und Wertberichtigungs-Risiken, aber auch über Illiquidität oder Überschuldung der Vertragspartner und nicht zuletzt des eigenen Unternehmens.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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