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Vorsorge / Immobilien

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Wohneigentumserwerb: NR will Kauf mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge erleichtern

Datum:
18.03.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Stichworte:
Steuerfreie Umstrukturierung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

100 % Eigenmittel aus der Vorsorge

Ausgangslage

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat 2013 die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule geändert und den Kauf von Liegenschaften zur Immobilienmarkt-Stabilisierung erschwert.

Seit dieser Änderung gilt für Immobilienerwerber folgendes:

  • 50 % der Eigenmittel müssen die Immobilienkäufer selber aufbringen:
  • 50 % dürfen der zweiten Säule entnommen werden.

Debatte in der Sozialkommission des Nationalrates (SGK-N)

Eine Mehrheit der Sozialkommission des Nationalrates (SGK-N) geht davon aus, dass

  • die Massnahme der Finma das Ziel, den Immobilienmarkt zu stabilisieren, verfehlt habe;
  • dass der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung mit der Finma-Regelung «einem privilegierten Teil» der Bevölkerung vorbehalten bleibe;
  • für viele Menschen der Erwerb von Wohneigentum aber ein wichtiges Ziel sei.

Eine Motion soll dies nun ändern.

Änderungsvorschlag des Nationalrates

Der Nationalrat (NR) debattierte am Dienstag, den 16.03.2022, darüber, dass der Eigenmittel-Anteil vollständig mit Geld aus der zweiten Säule gedeckt werden dürfe.

Bundesrat war dagegen

Der Bundesrat (BR) stellte sich – wie eine Minderheit der SGK-N – gegen den Vorstoss, aus folgenden Gründen:

  • Eine Aufhebung des Mindestanteils eigener Mittel ausserhalb der zweiten Säule würde den Nachfrageboom nach Eigenheimen weiter verstärken;
  • Durch die Änderung würden sich langfristig erhöhen:
    • die Risiken für Vorsorgenehmer;
    • die Gefahren für kreditgebende Institute.

Der bisherige Mindestanteil eigener Mitteln ausserhalb der zweiten Säule stelle sicher,

  • dass eine bestimmte Wertminderung der Immobilie aufgefangen werden könne.

Entscheid des Nationalrates

Eine entsprechende Motion seiner Sozialkommission (SGK-N) nahm der Nationalrat an, mit 81 zu 71 Stimmen bei einer Enthaltung.

Weiterer Verlauf

Die Motion geht nun an den Ständerat.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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