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Familienrecht

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Patchworkkonstellation: Aufteilung Wohnkosten und Betreuungsunterhalt

Datum:
11.04.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Patchwork-Family
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 276; ZGB 285

Für die Beurteilung der Angemessenheit von Wohnkosten sind die gesamten Umstände mit zu berücksichtigen:

In einer Patchwork-Konstellation war es nicht willkürlich, wie folgt vorzugehen:

  • Wohnkosten
    • Erstens Kosten der Kinder
      • Von den gesamten Wohnkosten sollen zunächst die Anteile der Kinder abgezogen und …
    • Zweitens Restkostenverteilung auf die Konkubinatspartner
      • … der Rest hälftig auf die Konkubinatspartner aufgeteilt werden;
    • Betreuungsunterhalt
      • Gerichtsermessen
        • Bei der Aufteilung des Betreuungsunterhalts auf die Kinder unterschiedlichen Alters aus unterschiedlichen Beziehungen kommt dem Gericht ein Ermessen zu.
      • Aufteilung Betreuungsunterhalt
        • Laut BGer ist es nicht willkürlich, den Betreuungsunterhalt wie folgt aufzuteilen:
          • zu 60% auf die drei älteren Kinder und
          • zu 40% auf das jüngere Halbgeschwister.

Zweiter Abschnitt: Die Unterhaltspflicht der Eltern299

  1. Allgemeines
  2. Gegenstand und Umfang
Art. 276 ZGB

1 Der Unterhalt wird durch Pflege, Erziehung und Geldzahlung geleistet.

2 Die Eltern sorgen gemeinsam, ein jeder Elternteil nach seinen Kräften, für den gebührenden Unterhalt des Kindes und tragen insbesondere die Kosten von Betreuung, Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen.

3 Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, als dem Kinde zu­gemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder andern Mitteln zu bestreiten.

  1. Bemessung des Unterhaltsbeitrages
  2. Beitrag der Eltern
Art. 285 ZGB

1 Der Unterhaltsbeitrag soll den Bedürfnissen des Kindes sowie der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen; dabei sind das Vermögen und die Einkünfte des Kindes zu berücksichtigen.

2 Der Unterhaltsbeitrag dient auch der Gewährleistung der Betreuung des Kindes durch die Eltern oder Dritte.

3 Er ist zum Voraus zu entrichten. Das Gericht setzt die Zahlungstermine fest.

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