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Zahlungsbefehl: Nachweis des erklärten Rechtsvorschlags

Datum:
12.05.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Rechtsvorschlag, Zahlungsbefehl
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 70 Abs. 1; SchKG 74 Abs. 1

Für den vom Betreibungsschuldner zu erbringenden Beweis, dass er Rechtsvorschlag erklärt habe, genügt die blosse Glaubhaftmachung:

  • Die Erhebung des Rechtsvorschlags gilt als glaubhaft gemacht,
    • wenn in der Sendungsverfolgung der Schweizerischen Post der Rechtsvorschlag vermerkt ist,
  • auch wenn auf dem Gläubigerdoppel kein Rechtsvorschlag vermerkt ist.

Obergericht Schaffhausen
Urteil OGE 93/2020/24 vom 15.02.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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