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Karl Vögele AG in provisorischer Nachlassstundung

Datum:
14.06.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Gläubigerschutz, Insolvenz, Konkurs
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 305 ff. / SchKG 293

Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 14.06.2022 hat das Kreisgericht See-Gaster der Karl Vögele AG (CHE-105.811.176) in Uznach bis 14.12.2022 die provisorische Nachlassstundung gewährt. Die Karl Vögele AG wurde durch das Label „Vögele Shoes“ im In- und Ausland bekannt.

Die weiteren Informationen sind aus dem nachfolgenden Publikationsabzug ersichtlich.

Provisorische Nachlassstundung Karl Vögele AG

Gesuchstellende Partei

Karl Vögele AG
CHE-105.811.176
Burgerfeldstrasse
8730 Uznach

Der gesuchstellenden Partei wurde die provisorische Nachlassstundung gewährt.

Verfügende Stelle

Kreisgericht See-Gaster

Provisorischer Sachwalter

BAUR HÜRLIMANN AG, Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich
Rechtsanwalt Dr. Daniel Hunkeler als Mandatsleiter

Beginn der provisorischen Nachlassstundung: 13.06.2022
Dauer der provisorischen Nachlassstundung: 4 Monate
Ablauf der provisorischen Nachlassstundung: 13.10.2022

Verhandlung zur Bewilligung der definitiven Nachlassstundung

8730 Uznach
Das Datum einer allfälligen Verhandlung zur Bewilligung der definitiven Nachlassstundung steht noch nicht fest.

Rechtliche Hinweise

Publikation nach SchKG 293.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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