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Öffentliches Personalrecht / Arbeitsrecht / Verwaltungsrecht

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Impfstatus: Kein Fragerecht des Arbeitsgebers

Datum:
11.08.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Coronavirus, COVID-19, Fragerecht, Impfstatus, Öffentliches Personalrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BV 13 Abs. 2 + OR 328b

Im Zusammenhang mit Covid-19 stellte sich für die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen die Frage, ob der Arbeitgeber ein Recht darauf habe, den Impfstatuts der Arbeitnehmer zu erfragen und in Erfahrung zu bringen.

Dabei ergab sich, dass der Vertrauensarzt bei der Bekanntgabe von ­besonders schützenswerten Gesundheitsdaten an den Arbeitgeber überaus zurückhaltend sein sollte:

  • Gemäss OR 328b darf der Arbeitgeber Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie
    • betreffen
      • die Eignung des Arbeitnehmers für das Arbeitsverhältnis oder
    • erforderlich sind
      • zur Durchführung des Arbeitsvertrages;
  • Datenbearbeitungen im Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich unzulässig,
    • es sei denn, sie seien gerechtfertigt
      • durch den Bezug zur Eignung des Arbeitnehmers oder
      • zur Durchführung des Arbeitsvertrages,
        • d.h. wenn die Impfung Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben kann, wie etwa
          • bei Piloten;
          • bei international tätigen Berufsleuten.

Ein Betriebs-Vertrauensarzt darf daher gesundheits­relevante Informationen wie den Impfstatus nicht dem Arbeitgeber mitteilen, ausser der Arbeitnehmer entbinde ihn diesbezüglich vom Arztgeheimnis.

Entscheid der Rekurskommission vom 19.05.2021 (Geschäfts-Nr. 131/21)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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