LAWNEWS

Strafrecht / Geldwäscherei/Geldwäschereigesetz

QR Code

BR will Transparenz bei juristischen Personen erhöhen

Datum:
13.10.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Geldwäscherei / Geldwäschereigesetz
Stichworte:
FATF, Geldwäscherei, Geldwäschereigesetz, Transparenz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bessere Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter im Sinne der Financial Action Task Force (FATF)

Der Bundesrat (BR) hat am 12.10.2022 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis im zweiten Quartal 2023 eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, zur

  • erhöhten Transparenz und erleichterten Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen. 

Der BR will damit erreichen:

Zentrales Register

Mit der Vorlage soll insbesondere eingeführt werden:

  • ein zentrales, nicht öffentliches Register für einschlägige Behörden zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter;
  • neue Pflichten zur risikobasierten Aktualisierung von Informationen über effektiv Berechtigte.

Dabei soll eine möglichst effektive und effizient umsetzbare Lösung angestrebt werden.

Einbeziehung weiterer Akteure und Vertreter der Rechtsberufe

Das EFD soll zudem in die geplante Gesetzesvorlage aufnehmen:

  • Massnahmen zur Stärkung des aktuellen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei;
  • Prüfung des Einbezugs der betroffenen Akteure;
  • Ggf. Vornahme weiterer Anpassungen im Geldwäschereiabwehrdispositiv, etwa im Bereich Rechtsberufe.

Weiteres Ziel der Gesetzesvorlage

Der BR setzt damit eine Massnahme seiner Strategie 2021 – 2024 gegen Korruption um.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.