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Kindsrecht / Kindesschutz

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Gewalt in der Erziehung: Prävention statt neue Gesetze

Datum:
25.10.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Stichworte:
Erziehung, Häusliche Gewalt, Kindesschutz, Prävention statt Gesetze
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Postulat 20.3185

Die geltenden Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in der Erziehung sind ausreichend, weshalb ein neuer Gesetzesartikel gemäss einem vom Bundesrat (BR) am 19.10.2022 verabschiedeten Bericht nicht notwendig ist.

Im Auftrag des Nationalrats (NR) legte er aber eine Formulierung für eine Bestimmung im Zivilgesetzbuch (ZGB) vor, mit welcher die gewaltfreie Erziehung im Sinne eines Leitbildes im Gesetz verankert werden könnte.

Einleitung

Gemäss geltendem Recht ist eine Gewaltanwendung gegenüber Kindern und Jugendlichen im Rahmen der elterlichen Erziehung verboten:

  • Die Bundesverfassung hält das Recht von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit fest.
  • Die Gesetzesnormen des Strafrechts und des zivilrechtlichen Kindesschutzes schützen Kinder und Jugendliche ebenfalls vor Gewalt.

Bericht zu Postulat 20.3185

Der BR gelangte in seinem Bericht zum Postulat 20.3185 zum Schluss, dass eine zusätzliche Gesetzesbestimmung den rechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt im familiären Umfeld nicht erhöhen würde:

  • Das Ziel der gewaltfreien Erziehung wird nach Ansicht des BR erreicht:
    • in erster Linie durch die aktive Sensibilisierung der Gesellschaft und
    • durch die Unterstützung von Kindern und Familien in schwierigen Situationen.

Trotzdessen Prüfung der Verankerung im ZGB

In Erfüllung des Postulats hat der BR trotzdessen geprüft, wie der Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung im ZGB verankert werden könnte:

  • Eine spezifische Norm, welche die Pflicht der Eltern zur gewaltfreien Erziehung festhalten würde,
    • hätte programmatischen Charakter und
    • könnte als Grundlage für verstärkte Präventionsarbeiten dienen.

Im Sinne eines Leitbildes wäre der Fokus zu richten auf:

  • das Wohl des Kindes und
  • die Unterstützungsangebote.

Zudem könnte die Bestimmung ergänzt werden:

  • mit einer Regelung über den Zugang zu Stellen mit Beratungs- und Hilfsangeboten.

Es werden nicht geschaffen:

  • neue Rechte für Kinder und Jugendliche;
  • neue Pflichten für die Eltern.

Dem Parlamentsentscheid überlassen …

Es wird nun am Parlament zu entscheiden sein, ob der Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung als Leitbild ausdrücklich im ZGB verankert werden soll, wie vom Motion 19.4632 verlangt.

Motion von BR zur Ablehnung empfohlen

Diese wurde vom Nationalrat (NR) angenommen und ist derzeit im Ständerat (SR) hängig. – Der BR empfiehlt die Motion zur Ablehnung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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