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Wettbewerbsrecht

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Ausbau Glasfasernetz: Swisscom hat vorsorgliches Verbot der WEKO einzuhalten

Datum:
30.11.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
Ausbau Glasfasernetz, Monopol, Swisscom, WEKO-Sanktion, Wettbewerbssicherung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Überwiegendes öffentliches Interesse an der Sicherung eines diskriminierungs- und monopolisierungsfreien Zugangs zu Glasfasernetzen

Das Bundesgericht (BGer) hat die Beschwerde der Swisscom gegen die von der Wettbewerbskommission (WEKO) verhängten vorsorglichen Massnahme für den Ausbau des Glasfasernetzes abgewiesen.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer), mit welchem das vorsorgliche «WEKO-Verbot» bestätigt wurde, war nicht willkürlich.

BGer 2C_876/2021 Urteil vom 02.11.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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