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ABB-Bestechungsskandal in Südafrika: BA büsst Unternehmen per Strafbefehl mit CHF 4 Mio.

Datum:
05.12.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Bestechung / Korruption
Stichworte:
ABB, ABB-Bestechungsskandal, Strafbefehl, Strafuntersuchung, Südafrika
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StGB 102 Abs. 2; StGB 322septies

Die Bundesanwaltschaft (BA) schliesst gemäss Mitteilung vom 02.12.2022 die Strafuntersuchung gegen die ABB ab:

  • Die BA
    • erlässt ein Strafbefehl wegen Widerhandlung wegen StGB 102 Abs. 2 in Verbindung mit StGB 322septies und
    • verurteilt das Unternehmen zu einer Busse von CHF 4 Mio.

Das Department of Justice (DOJ) und die U.S. Securities and Exchange Commission will das Verfahren im gleichen Zusammenhang ebenfalls erledigen.

Die südafrikanischen Strafverfolgungsbehörden haben bereits am 01.12.2022 eine Busse gegen ABB verhängt.

Einleitung

Die ABB Management Services AG mit Sitz in der Schweiz akzeptiert im Strafbefehl,

  • dass sie nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hatte,
    • um Bestechungszahlungen an fremde Amtsträger in Südafrika zu verhindern.

Sachverhalt

Konkret bauten verschiedene Mitarbeiter der ABB ab dem Jahr 2013 ein Bestechungsschema auf,

  • um mit überhöhten Zahlungen an Subunternehmer an Aufträge im Zusammenhang mit dem Bau eines Kohlekraftwerkes in Südafrika zu gelangen.

Auf diese Weise erhielt die ABB Südafrika

  • mit Bestechungszahlungen von mindestens CHF 1.3 Mio.
  • Aufträge im Wert von mindestens USD 200 Mio.

Verurteilung durch die BA mittels Strafbefehl

Die BA verurteilt die ABB Management Services AG deshalb

  • zu einer Busse von CHF 4 Mio.

Die in der Schweiz gesetzlich mögliche Maximalstrafe für diesen Straftatbestand liegt bei CHF 5 Mio.

Strafmindernd wurde die Kooperation der ABB berücksichtigt:

  • Ausgleichszahlung an Südafrika
    • Eine Ersatzforderung entfiel, da die ABB bereits im Jahr 2020 eine Ausgleichszahlung an Südafrika geleistet hat von
      • USD 104 Mio.
  • Kostenauferlegung
    • Die BA auferlegt der ABB Management Services AG des Weiteren die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 50’000.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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