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Entsendegesetz (EntsG): BR verabschiedet Botschaft zur Gesetzesänderung

Datum:
02.12.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Entsendungen
Stichworte:
Entsendegesetz, Entsendung, Entsendungen, EntsG, flankierenden Massnahmen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ziel: Grundlage für die digitale Plattform der Vollzugsorgane

Der Bundesrat (BR) hat am 02.12.2022 zur Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG) verabschiedet:

  • die Botschaft;
  • den Gesetzesentwurf.

Damit soll geschaffen werden:

  • die datenschutz-rechtliche Grundlage für die Plattform für die elektronische Kommunikation
    • zwischen den Organen des Vollzugs der flankierenden Massnahmen.

Ziel und Massnahme

Der Bund will inskünftig fördern:

  • den effizienten Vollzug der flankierenden Massnahmen und des EntsG;
  • den wirkungsvollen Vollzugs der flankierenden Massnahmen und des EntsG.

Hiezu wird der Bund den zuständigen Organen zur Verfügung stellen:

  • eine Plattform für die elektronische Kommunikation.

Die Plattform

Die kantonalen und paritätischen Vollzugsorgane sollen einander via diese Plattform die Informationen übermitteln können, die notwendig sind für

  • die Kontrolle von Betriebe;
  • allfällige Sanktionierung von
    • Entsendebetrieben und
    • selbständigen europäischen Dienstleistungserbringern.

In der Schweiz sind die Kontrollen im Rahmen des Vollzugs der flankierenden Massnahmen

  • seit Beginn dual ausgestaltet.

IST-Situation

Die Bekanntgabe bzw. Übermittlung der Informationen unter den Kontrollorganen, die bei den Kontrollen erhoben werden, erfolgt bereits heute.

SOLL-Situation

Im Einklang mit dem revidierten Datenschutzgesetz (DSG) soll nun im Gesetz geschaffen werden:

  • die Grundlage für die neue Plattform und
  • die elektronische Übermittlung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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