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Testamentswiderruf durch Vernichtung: Kein automatisches Wiederaufleben früherer, widerrufener letztwilliger Verfügungen

Datum:
19.12.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Testament / Letztwillige Verfügung
Thema:
Testamentswiderruf
Stichworte:
Erblasser, Letztwillige Verfügung, Testament, Testamentswiderruf, Testierwille
Erlass:
ZGB 509 ff.
Entscheid:
BGer 5A_69/2019 vom 20.06.2019
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: stadt-zuerich.ch

ZGB 509 ff.

Der Widerruf einer späteren letztwilligen Verfügung durch Vernichtung hat nicht zur Folge, dass eine frühere letztwillige Verfügung, die durch die spätere ersetzt wurde, wieder auflebt:

  • Ein Wiederaufleben der früheren letztwilligen Verfügung erfordert eine Willensäusserung des Erblassers in einer der gesetzlich vorgeschriebenen Testierformen.

Andernfalls muss auf einen fehlenden Testierwillen des Erblassers zum Wiederaufleben der früheren letztwilligen Verfügung geschlossen werden.

BGer 5A_69/2019 vom 20.06.2019

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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