AGB-Ziele
Mögliche Ziele der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind:
- Rationalisierungszweck
- Besserstellungszweck:
- Freizeichnungs-Klauseln (Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse, Haftungsfreistellungen)
- Sicherheiten-Klauseln (Retentionsrecht, Eigentumsvorbehalt, Debitorenzession)
- Risikoverlagerungen (Besitzesantritt mit Rechten und Pflichten, Nutzen und Gefahr, Versicherungspflicht usw.)
- Verhandlungsvorgabe (auch aus Gründen der Verhandlungs- oder Bestimmungsmacht).
Weiterführende Informationen
- Literatur
- FORSTMOSER PETER, FG Kummer, S. 103 ff.
- Judikatur
- BGE 122 III 123
- Link
- Vertragsschluss: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | vertragsrecht.ch
AGB-Motive
Standardisierung der Vertragsgrundlage, damit nur noch die je nach Geschäftsvorfall veränderlichen Vertragselemente zu vereinbaren sind.