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Gewinnthesaurierung

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Allgemeine Informationen

Rechtsgebiet:
Gewinnthesaurierung
Stichworte:
Gewinnthesaurierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Tradition in Schweizer KMU’s

Viele Unternehmer thesaurieren die Gewinne ihres Unternehmens anstatt sie periodisch auszuschütten und glauben dann, sie seien besonders klug.

Gründe

Eignersicht

Hauptgrund für diese Art von Gewinnverwendung ist die wirtschaftliche Doppelbesteuerung bzw. steuerlichen Doppelbelastung (Ertragssteuer bei der Unternehmung und Einkommenssteuer auf dem Dividendenertrag beim Aktionär).

Bis zur Gewinnausschüttung führt die Thesaurierung

  • zu einem höheren Steuerwert des Beteiligungsrechtes
  • zu einer höheren Vermögenssteuer, wobei diese wegen des tiefen Satz ohne Entscheidungsrelevanz für die Thesaurierung ist.

Unternehmensoptik

Für die Unternehmung hat die Gewinnthesaurierung einen Finanzierungseffekt:

  • die Liquidität verbleibt im Unternehmen
  • das Unternehmen hat weniger Fremdkapital aufzunehmen (Zusätzliche Vorteile: finanzielle Flexibilität und wirtschaftliche Unabhängigkeit)

Konsequenzen

Der Fiskus stopft unter dem Thema „Ersatz-Dividende“ via Gesetz, Praxis und Rechtsprechung alle Schlupflöcher um sich kein Steuersubstrat steuerfrei entgehen zu lassen. Sicher gibt es für spezielle (vor allem mangels internationaler Harmonisierung grenzüberschreitende) Sachverhalte immer noch Steuervermeidungs- oder –sparmöglichkeiten, nur müssen diese Rechtsverhältnisse bzw. Tatbestände professionell geplant, durchgeführt und nachbetreut werden; ein solches Vorhaben verlangt vom Kunden viel Disziplin ab, ist oft aufwändig und in seltenen Fällen billig.

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