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Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

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Rechtskraft

Rechtsgebiet:
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller
Stichworte:
Immobilienerwerb durch Ausländer, Lex Koller
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Behörden, d.h.

  • die kantonale beschwerdeberechtigte Behörde
  • das Bundesamt für Justiz
  • die Gemeinde, in der das Grundstück liegt

können Verfügungen in Rechtskraft erwachsen lassen durch:

  • schriftlichen Verzicht auf eine Beschwerdeerhebung
  • unbenutzten Ablauf der Beschwerdefrist von 30 Tagen
  • keine Beschwerdeerhebung von anderer Seite.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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