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Mietrecht / Miete / Mietvertrag

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Mietzins und Nebenkosten

Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Miete, Mietrecht, Mietvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff: Mietzins

Der Mietzins ist das Entgelt für die Überlassung der Sache zum Gebrauch (vgl. Art. 257 OR). Das Entgelt muss nicht notwendig in Geld bestehen.

Kopplungsgeschäfte

Kopplungsgeschäfte liegen vor, wenn dem Mieter weitere Verpflichtungen, z.B. Kauf von Möbeln oder Aktien, auferlegt werden. Solche Kopplungsgeschäfte sind unzulässig (nichtig).

Hier finden Sie die folgenden Informationen zum Thema Mietzins und Nebenkosten:

» Mietzinsfestsetzung

» Mietzins-Kaution

» Verrechnung

» Nebenkosten

» Missbräuchlicher Mietzins

» Mietzinsausstand

» Umsatzmiete bei Geschäftsräumen

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