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SchKG-Beschwerde

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Beschwerdekosten

Rechtsgebiet:
SchKG-Beschwerde
Stichworte:
betreibungsrechtliche Beschwerde, SchKG-Beschwerde
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kostenlosigkeit

Das Beschwerdeverfahren ist grundsätzlich kostenlos:

Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege

Der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (UP-URB) ist auch im Beschwerdeverfahren gewährleistet:

  • Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand (URB)
  • Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung (UP) besteht grundsätzlich, ist aber wegen der Kostenlosigkeit des Verfahrens meist überflüssig.

Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein:

  • Bedürftigkeit des Beschwerdeführers
  • Nicht-Aussichtslosigkeit des Beschwerdevorhabens
  • Notwendigkeit der Rechtsvertretung.

Weiterführende Literatur

  • DIETH MARKUS, Kurzkommentar SchKG, 2009, N 16 zu SchKG 20a
  • COMETTA FLAVIO / MÖCKLI URS PETER, Basler Kommentar, N 35 zu SchKG 20a
  • MEICHSSNER STEFAN, Das Grundrecht auf unentgeltliche Rechtspflege, 2008, S. 131 f.
  • LORANDI FRANCO, Die Besonderheiten der Beschwerde in Zivilsachen gegen Entscheide der kantonalen Aufsichtsbehörde in SchKG-Sachen, in: AJP 2007, S. 445

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