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Wohnsitz / Steuerdomizil

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Steuerdomizil eingetragener Partnerinnen oder Partner

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Steuerdomizil, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Personen unter eingetragener Partnerschaft sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig,

  • wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton haben oder
  • wenn sie sich im Kanton, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung aufhalten,
    • bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit während mindestens 30 Tage
    • ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit während mindestens 90 Tage (vgl. StHG 3 Abs. 1; vgl. auch DBG 3 Abs. 1 und 3).

Die Regeln verheirateter Personen gelten für eingetragene Partnerschaften sinngemäss. Die Stellung eingetragener Partnerinnen oder Partner entspricht derjenigen von Ehegatten. Dies gilt auch bezüglich der Unterhaltsbeiträge während des Bestehens der eingetragenen Partnerschaft sowie der Unterhaltsbeiträge und der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung bei Getrenntleben und Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft (vgl. StHG 3 Abs. 4).

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