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Wohnsitz / Steuerdomizil

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Absicht dauernden Verbleibens

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Steuerdomizil, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • = subjektive Wohnsitzvoraussetzung
  • Ansprüche an die Dauer des Aufenthalts
    • dauernd und nicht bloss vorübergehend
    • Absicht, den Ort später wieder zu verlassen schliesst Wohnsitznahme nicht aus
      • vgl. BGE 69 I 12; ZR 5 Nr. 166, S. 206), zum Beispiel:
        • Schauspieler
        • Ausländischer Student
        • Gastprofessor
    • Ausnahme Saisonaufenthalter
      • Aufenthalt zu Spezialzweck (vgl. ZGB 26), der keinen Wohnsitz begründet (vgl. ZR 62 Nr. 93)
      • Voraussetzungen
        • Saisonaufenthalt nicht am selben Ort
        • Keine solche Voraus-Saisonplanung
        • Nicht jährliche Wiederholung
      • Praxis schwankend
  • Unerheblichkeit der Motive
  • Erfordernis der Handlungsfähigkeit (Urteilsfähigkeit + Mündigkeit)
  • Absicht
    • Massgeblichkeit der äusserlich erkennbaren Verhältnisse
    • Erkennbarkeit der Absicht dauernden Verbleibens
      • äusserliche Gestaltung der Lebensverhältnisse
      • familiäre Verhältnisse vor Ort
      • Wohnverhältnisse
      • Postzustellung
      • Telekommunikationsanschlüsse
      • u.U. Anmeldung bei Ver- und Entsorgungs-Dienstleistern
    • Indizien für die Absicht dauernden Verbleibens
      • Schweizer
        • Schriftenhinterlage
        • Ausübung der politischen Rechte
        • Anerkennung des Aufenthaltsortes als Steuerdomizil
        • Beurteilung durch Sozialversicherungsbehörden
        • Motiv, am Orte einen Lebensmittelpunkt zu begründen
      • Ausländer
        • Nach Bestand, Art und Dauer der fremdenpolizeilichen Bewilligungen, sofern und soweit es diese für EU-Bürger aufgrund der bilateralen Verträge noch benötigt
        • Non-EU-Bürger
          • Niederlassungsbewilligung
          • Aufenthaltsbewilligung
          • ev. Arbeitsbewilligung
      • Ausländische Diplomaten
        • Zivilrechtlicher Wohnsitz
          • Anwendbarkeit ZGB
          • Ev. Völkerrecht
            • am Regierungssitz (Bern)
        • Wohnsitzerforschung ist durch die Privilegien der diplomatischen Immunität eingeschränkt (vgl. auch VEB 1957 Nr .39 S. 110 f.)

Weiterführende Informationen

» Aufenthalt

Für nicht handlungsfähige Personen:

Scheinwohnsitz:

NZZ vom 04.12.2005: «Herzlich unwillkommen in unserer Gemeinde! Die Ausserschwyzer Steuerparadiese wehren sich gegen den Zustrom von Schein-Aufenthaltern»

Vorlage Kantonsrat Zug: Scheineinwohnerinnen und Scheineinwohner

BILANZ vom 31.05.2001: «Wer nur so tut als ob – Den Wohnsitz von einer Hochsteuergemeinde in eine Steueroase zu verlegen, ist verlockend. Der Fiskus hat aber ein scharfes Auge darauf, dass dies nicht bloss pro forma geschieht, sondern mit allen Konsequenzen erfolgt»

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