LAWINFO

Leihe / Darlehen / Kredit

QR Code

Fokus Leihe / Darlehen / Kredit

Rechtsgebiet:
Leihe / Darlehen / Kredit
Stichworte:
Leihe / Darlehen / Kredit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Darlehen beinhaltet die Hin- und Rückgabe von Geld oder vertretbaren Sachen (Gattungswaren) bzw. den Kredit als gewerbsmässige Geldausleihe durch Banken und Kreditvermittler etc.

Leihe

Die Gebrauchsleihe (OR 305 – OR 311) hat die unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer nicht vertretbaren Sache zum Vertragsgegenstand

Darlehen

Mit dem Darlehensvertrag (OR 312 – 318) verpflichtet sich der Darleiher zur Übertragung des Eigentums an einer Summe Geld oder an andern vertretbaren Sachen, der Borger dagegen zur Rückerstattung von Sachen der nämlichen Art (auch Geld) in gleicher Menge und Güte.

Kredit

Mit dem Kreditvertrag (OR 312 – OR 318) verpflichtet sich der Kreditgeber zur Hingabe eines bestimmten Geldbetrages, gegen Rückzahlungspflicht, Verzinsung und ggf. Sicherheitsleistung durch den Kreditnehmer

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.