Anmerkung

Funktion

Der Anmerkung kommt Informationscharakter zu. Judikatur BGE 124 III 213, Erw. 1a Weiterführende Informationen Anmerkungen... weiterlesen

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Motive

Publizität von Beschränkungen bei einem Grundstück Weiterführende Informationen Anmerkungsfälle... weiterlesen

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Literatur

Literaturverzeichnis BÖSCH PETER, Grundbuch und Baubewilligungsverfahren, in: ZBl 1993, S. 481 ff. DEILLON-SCHEGG BETTINA, Die Anmerkung der gesetzlichen Veräusserungsbeschränkung nach Art. 80 Abs. 10 GBV... weiterlesen

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FAZIT

Der Bundesgesetzgeber und die Kantone haben sich bisher stark des Instruments der „Anmerkung“ bedient, um die Teilnehmer im Grundstückverkehr auf Einschränkungen und Eigentumsbeschränkungen aufmerksam zu... weiterlesen

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Exkurs: Bemerkung

Die „Bemerkungen“ dürfen nicht mit „Eintragungen“ oder „Vormerkungen“, aber auch nicht mit „Anmerkungen“ verwechselt werden. Die „Bemerkung“ manifestiert im Einzelnen: Definition Bemerkung   =   Einschreibung technischer... weiterlesen

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Kataster-Merkmale

Für den ÖREB-Kataster gelten folgende Merkmale Definition Kataster der nach ZGB nicht im Grundbuch anmerkbaren öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (vgl. GeoIG 16 Abs. 1) Grundlage GeoIG 16... weiterlesen

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Kataster-Einführung

GeoIG 16 sieht die Schaffung eines Katasters vor: Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) Die einzelnen Kantone geben sich Mühe, nun diesen ÖREB-Kataster zu erstellen. Er... weiterlesen

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Exkurs: ÖREB-Kataster

Einleitung Mit der Sachenrevision 2011 wurden das Bundesgesetzes über Geoinformation (Geoinformationsgesetz; GeoIG; SR 510.62), die dazugehörige Verordnung (Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV))... weiterlesen

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Exkurs: Prekaristisches Verhältnis

In verschieden Kantonen, insbesondere im Kanton Zürich, trifft man im Grundstückverkehr oft sog. „Prekaristische Verhältnisse“ (auch: prekaristische privatrechtliche Verhältnisse) an: Definition Prekaristisches Verhältnis   =   Duldung... weiterlesen

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Exkurs: Anmerkungsgrundstück

Dem sog. „Anmerkungsgrundstück“ (auch: Anmerkungsparzelle) fehlt die Selbständigkeit. Die Grundbuchpraxis zwei Gegenstände von „subjektiv-dinglicher Verbindung“: Subjektiv-dingliches Miteigentum (unselbständiges Miteigentum) Definition Jeder Anteil an der Miteigentumsliegenschaft... weiterlesen

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EXKURSE

Exkurs: Anmerkungsgrundstück Exkurs: Prekaristisches Verhältnis Exkurs: ÖREB-Kataster Exkurs: Bemerkung... weiterlesen

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Löschung im Grundbuch

Löschungsgründe Die Löschung einer Anmerkung kann aus folgenden Gründen erfolgen: Verlust der gesetzlichen Grundlage infolge späterer Rechtsänderung Gegenstandslosigkeit zB Verkauf der angemerkten Zugehör zB Abtretung... weiterlesen

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Anmerkung im Hauptbuchblatt

Die Anmerkung erfolgt durch Einschreibung im Hauptbuchblatt: Stichwort der Anmerkung Datum der Einschreibung Hinweis auf Beleg (Rechtsgrundausweis samt Grundbuchanmeldung) Vgl. GBV 125 Abs. 1 und... weiterlesen

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Anmeldungsbelege

Als Anmeldungsbelege sind notwendig (GBV 51): Grundbuchanmeldung Grundbuchanmeldung des Eigentümers oder der zum Erlass des Rechtsgrundausweises zuständigen Behörde Rechtsgrundausweis Privatrechtliche Vereinbarung mit Anmerkungsabrede oder rechtskräftige... weiterlesen

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Form der Grundbuchanmeldung

Grundsatz (GBV 48 Abs. 1) Schriftform Die Grundbuchanmeldung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Form Ausnahmen (GBV 48 Abs. 2) Formfreie Anmeldung Behörden und Gerichte können in... weiterlesen

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Inhalt der Grundbuchanmeldung

Gemäss GBV 47 gelten für den Inhalt der Grundbuchanmeldung: Unbedingter und vorbehaltsloser Anmeldungsantrag Kein Rückzug ohne Zustimmung der begünstigten Person Einzelnes Aufführen der vorzunehmenden Anmerkungen... weiterlesen

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Anmeldungsprinzip

Auch für Anmerkungen gilt grundsätzlich das Anmeldungsprinzip: Grundsatz Anmerkungen werden im Grundbuch nur auf Anmeldung hin vorgenommen (vgl. GBV 46 Abs. 1) Ausnahmen Vorbehalten bleiben... weiterlesen

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Anmeldung durch Willensvollstrecker

Willensvollstrecker sind befugt, ohne Mitwirkung der Erben ihr Vertretungsverhältnis anzumerken (vgl. ZGB 962a). Vorbehalten bleiben natürlich gemäss GBV 50 die Fälle der Veräusserung, Vermächtnisausrichtungen und... weiterlesen