Inhaltsverzeichnis
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Der Anmerkung kommt Informationscharakter zu. Judikatur BGE 124 III 213, Erw. 1a Weiterführende Informationen Anmerkungen... weiterlesen
Publizität von Beschränkungen bei einem Grundstück Weiterführende Informationen Anmerkungsfälle... weiterlesen
Literaturverzeichnis BÖSCH PETER, Grundbuch und Baubewilligungsverfahren, in: ZBl 1993, S. 481 ff. DEILLON-SCHEGG BETTINA, Die Anmerkung der gesetzlichen Veräusserungsbeschränkung nach Art. 80 Abs. 10 GBV... weiterlesen
Der Bundesgesetzgeber und die Kantone haben sich bisher stark des Instruments der „Anmerkung“ bedient, um die Teilnehmer im Grundstückverkehr auf Einschränkungen und Eigentumsbeschränkungen aufmerksam zu... weiterlesen
Die „Bemerkungen“ dürfen nicht mit „Eintragungen“ oder „Vormerkungen“, aber auch nicht mit „Anmerkungen“ verwechselt werden. Die „Bemerkung“ manifestiert im Einzelnen: Definition Bemerkung = Einschreibung technischer... weiterlesen
(während Pilotphase von 2012 – 2015 / NICHT MEHR GÜLTIG) ÖREB-Kataster Kanton Bezeichnung Link AG AI AR BE Geoportal... weiterlesen
Für den ÖREB-Kataster gelten folgende Merkmale Definition Kataster der nach ZGB nicht im Grundbuch anmerkbaren öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (vgl. GeoIG 16 Abs. 1) Grundlage GeoIG 16... weiterlesen
GeoIG 16 sieht die Schaffung eines Katasters vor: Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) Die einzelnen Kantone geben sich Mühe, nun diesen ÖREB-Kataster zu erstellen. Er... weiterlesen
Einleitung Mit der Sachenrevision 2011 wurden das Bundesgesetzes über Geoinformation (Geoinformationsgesetz; GeoIG; SR 510.62), die dazugehörige Verordnung (Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV))... weiterlesen
In verschieden Kantonen, insbesondere im Kanton Zürich, trifft man im Grundstückverkehr oft sog. „Prekaristische Verhältnisse“ (auch: prekaristische privatrechtliche Verhältnisse) an: Definition Prekaristisches Verhältnis = Duldung... weiterlesen
Dem sog. „Anmerkungsgrundstück“ (auch: Anmerkungsparzelle) fehlt die Selbständigkeit. Die Grundbuchpraxis zwei Gegenstände von „subjektiv-dinglicher Verbindung“: Subjektiv-dingliches Miteigentum (unselbständiges Miteigentum) Definition Jeder Anteil an der Miteigentumsliegenschaft... weiterlesen
Exkurs: Anmerkungsgrundstück Exkurs: Prekaristisches Verhältnis Exkurs: ÖREB-Kataster Exkurs: Bemerkung... weiterlesen
Löschungsgründe Die Löschung einer Anmerkung kann aus folgenden Gründen erfolgen: Verlust der gesetzlichen Grundlage infolge späterer Rechtsänderung Gegenstandslosigkeit zB Verkauf der angemerkten Zugehör zB Abtretung... weiterlesen
Die Anmerkung erfolgt durch Einschreibung im Hauptbuchblatt: Stichwort der Anmerkung Datum der Einschreibung Hinweis auf Beleg (Rechtsgrundausweis samt Grundbuchanmeldung) Vgl. GBV 125 Abs. 1 und... weiterlesen
Als Anmeldungsbelege sind notwendig (GBV 51): Grundbuchanmeldung Grundbuchanmeldung des Eigentümers oder der zum Erlass des Rechtsgrundausweises zuständigen Behörde Rechtsgrundausweis Privatrechtliche Vereinbarung mit Anmerkungsabrede oder rechtskräftige... weiterlesen
Grundsatz (GBV 48 Abs. 1) Schriftform Die Grundbuchanmeldung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Form Ausnahmen (GBV 48 Abs. 2) Formfreie Anmeldung Behörden und Gerichte können in... weiterlesen
Gemäss GBV 47 gelten für den Inhalt der Grundbuchanmeldung: Unbedingter und vorbehaltsloser Anmeldungsantrag Kein Rückzug ohne Zustimmung der begünstigten Person Einzelnes Aufführen der vorzunehmenden Anmerkungen... weiterlesen
Auch für Anmerkungen gilt grundsätzlich das Anmeldungsprinzip: Grundsatz Anmerkungen werden im Grundbuch nur auf Anmeldung hin vorgenommen (vgl. GBV 46 Abs. 1) Ausnahmen Vorbehalten bleiben... weiterlesen
Willensvollstrecker sind befugt, ohne Mitwirkung der Erben ihr Vertretungsverhältnis anzumerken (vgl. ZGB 962a). Vorbehalten bleiben natürlich gemäss GBV 50 die Fälle der Veräusserung, Vermächtnisausrichtungen und... weiterlesen