Arbeitgebertod

Abgrenzung

Arbeitgebertod = Der Arbeitgebertod führt zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses, wenn es in Ansehen der Person des Arbeitgebers geschlossen wurde (OR 338a Abs. 2, 1. Halbsatz).... weiterlesen

Arbeitgebertod

Vorschriften Betriebsübernahme

Beim Übergang des Arbeitsverhältnisses auf die Erben sind die Vorschriften zur Betriebsübernahme (OR 333) zu beachten. Weiterführende Informationen Betriebsübernahme... weiterlesen

Arbeitgebertod

Fortsetzung Arbeitsverhältnis

Übergang auf die Erben Das Arbeitsverhältnis erlischt nicht und geht von Gesetzes wegen (Universalsukzession) auf die Erben des Arbeitgebers über. OR 338 Abs. 1 1 Mit... weiterlesen

Arbeitgebertod

OHNE PERSÖNLICHE BINDUNG

Der Arbeitsvertragsschluss ohne Rücksicht auf die Person des Unternehmers löst einen Erörterungsbedarf für folgende Themen aus: Fortsetzung Arbeitsvertrag Vorschriften Betriebsübernahme... weiterlesen

Arbeitgebertod

Ausnahme

Die Beendigung des Arbeitsvertrages kann verhindert werden, wenn mit dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung auch für den Todesfall des Arbeitgebers vereinbart wird. Ebenso können die Erben... weiterlesen

Arbeitgebertod

Schadenersatzanspruch

Gemäss OR 338a Abs. 2, 2. Halbsatz, hat der Arbeitnehmer für den Auflösungsfall Anspruch auf angemessenen Ersatz des Schadens, der ihm aus der vorzeitigen Auflösung... weiterlesen

Arbeitgebertod

Beendigung Arbeitsvertrag

Das Arbeitsverhältnis erlischt in dem spezifischen persönlichkeits-bezogenen Fall von Gesetzes wegen automatisch mit dem Ableben des Arbeitgebers (OR 338a Abs. 2, 1. Halbsatz). Beispiele für... weiterlesen

Arbeitgebertod

MIT PERSÖNLICHER BINDUNG

Der Arbeitsvertragsschluss mit Rücksicht auf die Person des Unternehmers beschlägt folgende Themen: Beendigung Arbeitsvertrag Schadenersatzanspruch Ausnahme... weiterlesen

Arbeitgebertod

Gesetzliche Grundlage

Gesetzesbestimmung OR 338a Relativ zwingender Charakter Die Bestimmung von OR 338a ist relativ zwingender Natur. Die Parteien können nicht einvernehmlich zuungunsten des Arbeitnehmers vom Gesetzeswortlaut... weiterlesen

Arbeitgebertod

FAZIT

Der Arbeitgebertod löst verschiedene Implikationen aus: Eingehung des Arbeitsvertrages mit Rücksicht auf die Person des Arbeitgebers Auflösung des Arbeitsvertrages Ausnahme: ursprünglich: Weitergeltungsabrede im Arbeitsvertrag nachträglich:... weiterlesen

Arbeitgebertod

Auflösungszweck

Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim Unternehmertod wird nur für den Fall angenommen, dass der Arbeitsvertrag durch die Parteien angesichts der Person des Arbeitgebers geschlossen wurde.... weiterlesen

Arbeitgebertod

Begriff

Begriff Arbeitgebertod Ein Arbeitgebertod liegt vor, wenn ein Unternehmer, in der Regel ein Einzelkaufmann mit Personal verstirbt. Beim Unternehmertod in Personengesellschaften (ohne eigene Rechtspersönlichkeit), wie... weiterlesen

Arbeitgebertod

Einleitung zum Arbeitgebertod

Einleitung Der Tod des Arbeitgebers führt nur zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn es mit Rücksicht auf die Person des Arbeitgebers eingegangen wurde (OR 338a Abs.... weiterlesen