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Muster: Schriftliche Weisung Schriftliche Weisung Von NN An NN Zu erledigen: Herstellung und Ablieferung einer Hochzeitstorte Typ A Grösse 2 bis xx.xx.20xx, xx Uhr (Fixtermin)... weiterlesen
Checkliste: Zielanweisungen und Fachanweisungen Weisung, welche Arbeit auszuführen ist, hat zu erfolgen durch: Exakte Bezeichnung Klare Beschreibung Termine Quantität Qualität Zielanweisungen Es gelten auch hier... weiterlesen
Das Weisungsrecht ist oft nicht besonders auffällige Arbeitsinstruktion. Die Weisung fällt dann insbesondere auf, wenn der Arbeitgeber deutlicher ausgedrückt sein Direktionsrecht benutzt und erklärt, dass... weiterlesen
Wird vom Arbeitgeber eine Weisung in Überschreitung des Weisungsrechts, so fehlen ihm die Rechtsmacht ist die Weisung rechtsunwirksam. Freiwillige Weisungsbefolgung durch den Arbeitnehmer Zulässigkeit, wenn... weiterlesen
Befolgungspflicht Das Weisungsrecht wird durch die in OR 321d Abs. 2 postulierte Befolgungspflicht ergänzt bzw. verstärkt. Sanktionen Befolgt der Arbeitnehmer die Weisungen des Arbeitgebers nicht,... weiterlesen
Beim Inhalt der Weisungen unterscheidet die Praxis in: Zielweisungen Fachweisungen Verhaltensweisungen Schranken des Weisungsrechts Keine Weisungen für Tätigkeiten ausserhalb des Anstellungsbereiches Ausnahmen: Sonderarbeit Leistungen, die... weiterlesen
Weisungsart Allgemeine Weisungen Besondere Weisungen Individuell-konkrete Direktiven Individuell-abstrakte Direktiven Weisungserteilungspflicht zum Schutze des Arbeitnehmers oder Dritter (OR 55) Weisungsform Weisungen können erteilt werden als: Individualweisung... weiterlesen
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers entfaltet seine Wirkung mit dem Zugang der Weisung beim Arbeitnehmer. Widersprechende Weisungen Vorrang der Weisung... weiterlesen
Arbeitgeberweisungen = Pflicht des Arbeitnehmers, die Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen. Arbeitnehmertreue = Pflicht des Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren. » Weitere Informationen... weiterlesen
Gesetzesbestimmung OR 321d Gesetzestext Art. 321d V. Befolgung von Anordnungen und Weisungen 1 Der Arbeitgeber kann über die Ausführung der Arbeit und das Verhalten der... weiterlesen
Die Legaldefinition des Weisungsrechtes des Arbeitgebers lautet gemäss OR 329d Abs. 1 und 2 wie folgt: Der Arbeitgeber kann über die Ausführung der Arbeit und... weiterlesen
Arbeitgeberweisungen begründen eine Befolgungspflicht des Arbeitnehmers. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers entspringt seinem Anspruch auf adäquate Arbeitsleistung. Sofern und soweit er eine Fürsorgepflicht wahrzunehmen hat oder... weiterlesen