Arbeitnehmererfindung

Vollzug bei Entlassung

Rechteübertragung Für vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwirklichte Diensterfindungen und –designs oder auch gebundene Gelegenheitserfindungen und –designs sind, sofern die Rechte nicht automatisch dem Arbeitgeber anwachsen,... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Vertragsredaktion

Hohe Aufmerksamkeit Die Redaktion der arbeitsvertraglichen Bestimmungen zur Zuordnung und Übertragung der Urheberrechte aus immaterialgüterrechtlich geschützten Arbeitserzeugnissen stellt hohe Anforderungen und verlangt Präzision. Keine Generalklausel... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Computerprogramme

Dienst-Computerprogramme Grundsätze: Urheberrecht entsteht in der Person des natürlichen Schöpfers (URG 6) Eine Zuordnungsregel (analog Erfindung oder Design) zG des Arbeitgebers ist in URG 17... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Erfindung und Designs

Diensterfindungen und -design Voraussetzungen: In Ausübung der dienstlichen Tätigkeit (> Es ist nicht erforderlich, dass die schöpferische Leistung während der vertraglichen Arbeitszeit oder am Arbeitsplatz... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Zuordnung

Die arbeitsrechtliche Zuordnung von immaterial-güterrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen kann differenziert werden in: Erfindungen und Designs Werke der Literatur und Kunst und deren Darbietung Computerprogramme... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Begriffe

Diensterfindung Als Diensterfindung wird diejenige Erfindung definiert, die ein Arbeitnehmer bei Ausübung seiner dienstlichen Verrichtung und kumulativ in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten erzielt. Gelegenheitserfindung Eine... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Grundlagen

Gesetze Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 321b Art. 332 Art. 332a Allfällige Gesamtarbeitsverträge (GAV) Relativ-zwingendes Recht Die Bestimmung zur Vergütung des Arbeitnehmers bei Gelegenheitserfindungen... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Einleitung zur Arbeitnehmererfindung

Arbeitnehmererfindungen werden differenziert in Diensterfindungen, Gelegenheitserfindungen und freie Erfindungen. Die Zuordnung ist abhängig von Erfindungsart und –zeitpunkt sowie Relation zur arbeitsrechtlichen Funktion im Betrieb. Auf... weiterlesen