Fazit
Der Arbeitnehmertod löst verschiedene Implikationen aus: Auflösung des Arbeitsvertrags Lohnzahlung prt Ferienlohnansprüche Lohnnachgenuss der Hausgenossen Versicherungsleistungen nach BVG.... weiterlesen
Der Arbeitnehmertod löst verschiedene Implikationen aus: Auflösung des Arbeitsvertrags Lohnzahlung prt Ferienlohnansprüche Lohnnachgenuss der Hausgenossen Versicherungsleistungen nach BVG.... weiterlesen
OR 338 gilt als „relativ zwingende Bestimmung“ (= Unabänderlichkeit zuungunsten des Arbeitnehmers, vgl. OR 362). Dies bedeutet, dass sowohl Abs. 1 als auch Abs. 2... weiterlesen
In den Nachlass des verstorbenen Arbeitnehmers fallen alle vor dem Tod entstandenen Ansprüche, nämlich: Der laufende Monatslohn bis zum Todestag Offene Überstunden- und Überzeit-Ansprüche Offene... weiterlesen
Der Anspruch auf Lohnnachgenuss verjährt binnen 5 Jahren. Weiterführende Informationen Verjährung | verjaehrung.ch... weiterlesen
Beim Lohnnachgenuss sind oft folgende Koordinationsbegebenheiten zu beachten: Der Lohnnachgenuss ist unabhängig von allfälligen Ansprüchen gegen Dritte, die für den Tod des Arbeitnehmers verantwortlich sind,... weiterlesen
Ob und inwieweit Kinderzulagen noch bzw. an wen zu bezahlen sind, bestimmt alleine das massgebende Gesetz.... weiterlesen
Die Ferienlohnansprüche sind vererblich. Beim Todesfall des Arbeitnehmers ist der auf den noch nicht bezogenen Ferienanspruch entfallende Lohn an die nicht ausschlagenden Erben auszubezahlen. Einzig... weiterlesen
Der Arbeitgeber schuldet den Lohn und seine Lohnbestandteile bis zum Todestag, d.h. pro rata temporis (p.r.t.), einschliesslich Zulagen zB für Nacht- und Schichtarbeit, Wert Todestag.... weiterlesen
Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses basiert auf dem Umstand, dass die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen ist und vom Verstorbenen nicht mehr erbracht werden kann.... weiterlesen
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Massnahmen bei Arbeitnehmer-Todesfall 1. Todesfall am Arbeitsplatz Sofortmassnahmen Notarzt anfordern oder Sanität verständigen Tel. 144 Tel nach Pikettliste Bei Unfalltod Benachrichtigung des Sicherheitsbeauftragten Verständigung des... weiterlesen
Obligatorische Versicherung Im Rahmen der obligatorischen Versicherung durch den Arbeitgeber (eigene Arbeitgeber-Pensionskasse oder Kollektivertrag mit Lebensversicherer) ist der Arbeitnehmer gegen die Folgen von Invalidität und... weiterlesen
Grundsatz Gemäss OR 338 Abs. 2 hat der Arbeitgeber zu bezahlen: Bei Arbeitsverhältnissen mit 1 bis 4 Dienstjahren: 1 Monatslohn Bei Arbeitsverhältnissen mit mehr 5.... weiterlesen
Das Arbeitsverhältnis erlischt von Gesetzes wegen automatisch mit dem Ableben des Arbeitnehmers (OR 338 Abs. 1). Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses basiert auf dem Umstand, dass... weiterlesen
Arbeitnehmertod = Der Arbeitnehmertod führt regelmässig zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses; zusätzlich begründet die Vertragsauflösung für den Ehegatten und bei dessen Fehlen die Nachkommen ein Anspruch... weiterlesen
Gesetzesbestimmung OR 338 OR 321 OR 329d Art. 338 1. Tod des Arbeitnehmers 1 Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt das Arbeitsverhältnis. 2 Der Arbeitgeber... weiterlesen
Einleitung zum Arbeitnehmertod Ein Arbeitnehmertod liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer während laufendem Arbeitsverhältnis verstirbt. Stirbt der Arbeitnehmer, erlischt das Arbeitsverhältnis von Gesetzes wegen (OR 338... weiterlesen