Arbeitnehmertod

Fazit

Der Arbeitnehmertod löst verschiedene Implikationen aus: Auflösung des Arbeitsvertrags Lohnzahlung prt Ferienlohnansprüche Lohnnachgenuss der Hausgenossen Versicherungsleistungen nach BVG.... weiterlesen

Arbeitnehmertod

Normencharakter von OR 338

OR 338 gilt als „relativ zwingende Bestimmung“ (= Unabänderlichkeit zuungunsten des Arbeitnehmers, vgl. OR 362). Dies bedeutet, dass sowohl Abs. 1 als auch Abs. 2... weiterlesen

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Anspruchszugehörigkeiten

In den Nachlass des verstorbenen Arbeitnehmers fallen alle vor dem Tod entstandenen Ansprüche, nämlich: Der laufende Monatslohn bis zum Todestag Offene Überstunden- und Überzeit-Ansprüche Offene... weiterlesen

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Verjährung

Der Anspruch auf Lohnnachgenuss verjährt binnen 5 Jahren. Weiterführende Informationen Verjährung | verjaehrung.ch... weiterlesen

Arbeitnehmertod

Koordinationsfälle

Beim Lohnnachgenuss sind oft folgende Koordinationsbegebenheiten zu beachten: Der Lohnnachgenuss ist unabhängig von allfälligen Ansprüchen gegen Dritte, die für den Tod des Arbeitnehmers verantwortlich sind,... weiterlesen

Arbeitnehmertod

Kinderzulagen?

Ob und inwieweit Kinderzulagen noch bzw. an wen zu bezahlen sind, bestimmt alleine das massgebende Gesetz.... weiterlesen

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Ferienlohnansprüche

Die Ferienlohnansprüche sind vererblich. Beim Todesfall des Arbeitnehmers ist der auf den noch nicht bezogenen Ferienanspruch entfallende Lohn an die nicht ausschlagenden Erben auszubezahlen. Einzig... weiterlesen

Arbeitnehmertod

Lohn pro rata temporis

Der Arbeitgeber schuldet den Lohn und seine Lohnbestandteile bis zum Todestag, d.h. pro rata temporis (p.r.t.), einschliesslich Zulagen zB für Nacht- und Schichtarbeit, Wert Todestag.... weiterlesen

Arbeitnehmertod

Zweck

Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses basiert auf dem Umstand, dass die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen ist und vom Verstorbenen nicht mehr erbracht werden kann.... weiterlesen

Arbeitnehmertod

Berufliche Vorsorge

Obligatorische Versicherung Im Rahmen der obligatorischen Versicherung durch den Arbeitgeber (eigene Arbeitgeber-Pensionskasse oder Kollektivertrag mit Lebensversicherer) ist der Arbeitnehmer gegen die Folgen von Invalidität und... weiterlesen

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Lohnnachgenuss

Grundsatz Gemäss OR 338 Abs. 2 hat der Arbeitgeber zu bezahlen: Bei Arbeitsverhältnissen mit 1 bis 4 Dienstjahren: 1 Monatslohn Bei Arbeitsverhältnissen mit mehr 5.... weiterlesen

Arbeitnehmertod

Erlöschen des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis erlischt von Gesetzes wegen automatisch mit dem Ableben des Arbeitnehmers (OR 338 Abs. 1). Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses basiert auf dem Umstand, dass... weiterlesen

Arbeitnehmertod

Abgrenzung

Arbeitnehmertod =   Der Arbeitnehmertod führt regelmässig zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses; zusätzlich begründet die Vertragsauflösung für den Ehegatten und bei dessen Fehlen die Nachkommen ein Anspruch... weiterlesen

Arbeitnehmertod

Gesetzliche Grundlage

Gesetzesbestimmung OR 338 OR 321 OR 329d Art. 338 1. Tod des Arbeitnehmers 1 Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt das Arbeitsverhältnis. 2 Der Arbeitgeber... weiterlesen

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Einleitung zum Arbeitnehmertod

Einleitung zum Arbeitnehmertod Ein Arbeitnehmertod liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer während laufendem Arbeitsverhältnis verstirbt. Stirbt der Arbeitnehmer, erlischt das Arbeitsverhältnis von Gesetzes wegen (OR 338... weiterlesen