Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
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Ablieferungspflicht

Der beauftragte Architekt (Planer) hat dem Bauherrn alles herauszugeben, was ihm infolge der Auftragsausführung zugekommen ist (OR 400 Abs. 1) Weiterführende Informationen Ablieferungspflicht... weiterlesen

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Rechenschaftslegung

Der beauftragte Architekt (Planer) hat dem Bauherrn Rechenschaft über die Auftragsausführung abzulegen (OR 400). Beim Architekturmandat (Planermandat) kommt der Rechenschaftslegung eine zentrale Bedeutung zu. Die... weiterlesen

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Bauleitung

Die Bauleitung wird hier als Leitung der Bauausführung verstanden: Grundsätzliche Bauleitungsfunktionen Kontroll- und Überwachungsfunktionen Werkstatt- und Materialkontrollen Veranlassung von Bemusterungen (Boden, Wände, Fassade usw.) Anordnung... weiterlesen

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Bauplanung

Zur Bauplanung zählen die verabredeten bzw. folgende Funktionen der Bau-Realisierung: Ausschreibung Raumblätter Leistungsverzeichnisse (Devis) Provisorische Ausführungspläne Submissionen / Vergabe Versicherungen Erfüllungsgarantien Bereinigung des Kostenvoranschlags Kostenstand... weiterlesen

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Projektierung (Entwurf)

Der Projektierungsauftrag richtet sich grundsätzlich nach dem Vertrag zwischen Bauherr und Architekt (Planer). Bei der Projektierung können Vertragsgegenstand bilden: Strategische Planung Bauherrenbedürfnisabklärung Projektzielsetzungen Grobnutzungsprogramm Aufnahme... weiterlesen

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Auftragsausführung

Einleitung Die Hauptleistungspflicht des Architekten (Planers) besteht in der Verpflichtung des Beauftragten, seine Leistung nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen (OR 394 Abs. 1).... weiterlesen

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Architekten-Pflichten

Einleitung Nachfolgend sollen die Hauptleistungspflicht (Auftragsausführung) und seine weiteren, teils Nebenpflichten des Architekten (Planers) im Detail erläutert werden: Auftragsausführung Bauherren-Weisungen / Abmahnung Getreue + sorgfältige... weiterlesen

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Schutz- und Treuepflichten

Der Bauherr hat den Architekten (Planer) aufgrund des aus dem Auftragsverhältnis fliessenden Treueverhältnisses vor Gefahren zu warnen: Risiken, die mit der Ausführung des Architekturauftrages verbunden... weiterlesen

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Mitwirkungsobliegenheiten

Der Architekt (Planer) hat grundsätzlich kein Anspruch auf Mitwirkung des Bauherrn. Trotzdessen ist die Bauherren-Mitwirkung sachbedingt meist unerlässlich. Es kann sich eine Vereinbarung der Mitwirkungshandlungen... weiterlesen

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Befreiungsanspruch

Der Bauherr hat den Architekten (Planer) von den in seinem Interesse übernommenen Verbindlichkeiten zu befreien (Schuldübernahme; OR 402). Vom Architekten (Planer) bereits bezahlte Aufwendungen und... weiterlesen

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Aufwendungsersatz

Der Bauherr schuldet dem Architekt (Planer) den Ersatz der Auslagen und Verwendungen (OR 402): Keine Verabredungsnotwendigkeit Ausreichend ist, dass der Architekt (Planer) die Aufwendungen in... weiterlesen

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Honorarverjährung

Der Honoraranspruch des Architekten (Planers) verjährt nach 10 Jahren, von der Fälligkeit an berechnet (OR 127 ff.). Gleiches gilt für den werkvertraglich titulierten Anspruch. Voraus-,... weiterlesen

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Bauherren-Rückbehaltungsrecht

Grundsätzliches Das Rückbehaltungsrecht des Bauherrn stellt sich nach Anspruchsfälligkeit in folgenden vier Fällen: vereinbarte Abschlagszahlungen ausstehende Dokumentations- und Garantiearbeiten Weigerung des Architekten (Planers), Rechenschaft abzulegen... weiterlesen