Diskretion / Geheimhaltung
Den beauftragten Architekt (Planer) trifft eine Diskretions- und Geheimhaltungspflicht. Weiterführende Informationen Beauftragten-Pflichten – Ablieferungspflicht... weiterlesen
Den beauftragten Architekt (Planer) trifft eine Diskretions- und Geheimhaltungspflicht. Weiterführende Informationen Beauftragten-Pflichten – Ablieferungspflicht... weiterlesen
Der beauftragte Architekt (Planer) hat dem Bauherrn alles herauszugeben, was ihm infolge der Auftragsausführung zugekommen ist (OR 400 Abs. 1) Weiterführende Informationen Ablieferungspflicht... weiterlesen
Der beauftragte Architekt (Planer) hat dem Bauherrn Rechenschaft über die Auftragsausführung abzulegen (OR 400). Beim Architekturmandat (Planermandat) kommt der Rechenschaftslegung eine zentrale Bedeutung zu. Die... weiterlesen
Den beauftragten Architekten (Planer) treffen folgende Pflichten: Treuepflicht Grundlage OR 398 Abs. 2 Wahrung der Bauherreninteressen nach besten Kräften Unterlassung, was dem Bauherrn schaden könnte... weiterlesen
Erteilt der Bauherr dem Architekten (Planer) Weisungen, ist zu differenzieren: Grundsatz Architekt (Planer) hat Bauherren-Weisungen grundsätzlich zu beachten Abmahnung Unzweckmässige Bauherrenweisungen Architekt (Planer) muss prüfen,... weiterlesen
Die Bauleitung wird hier als Leitung der Bauausführung verstanden: Grundsätzliche Bauleitungsfunktionen Kontroll- und Überwachungsfunktionen Werkstatt- und Materialkontrollen Veranlassung von Bemusterungen (Boden, Wände, Fassade usw.) Anordnung... weiterlesen
Zur Bauplanung zählen die verabredeten bzw. folgende Funktionen der Bau-Realisierung: Ausschreibung Raumblätter Leistungsverzeichnisse (Devis) Provisorische Ausführungspläne Submissionen / Vergabe Versicherungen Erfüllungsgarantien Bereinigung des Kostenvoranschlags Kostenstand... weiterlesen
Der Projektierungsauftrag richtet sich grundsätzlich nach dem Vertrag zwischen Bauherr und Architekt (Planer). Bei der Projektierung können Vertragsgegenstand bilden: Strategische Planung Bauherrenbedürfnisabklärung Projektzielsetzungen Grobnutzungsprogramm Aufnahme... weiterlesen
Einleitung Die Hauptleistungspflicht des Architekten (Planers) besteht in der Verpflichtung des Beauftragten, seine Leistung nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen (OR 394 Abs. 1).... weiterlesen
Einleitung Nachfolgend sollen die Hauptleistungspflicht (Auftragsausführung) und seine weiteren, teils Nebenpflichten des Architekten (Planers) im Detail erläutert werden: Auftragsausführung Bauherren-Weisungen / Abmahnung Getreue + sorgfältige... weiterlesen
Der Bauherr hat den Architekten (Planer) aufgrund des aus dem Auftragsverhältnis fliessenden Treueverhältnisses vor Gefahren zu warnen: Risiken, die mit der Ausführung des Architekturauftrages verbunden... weiterlesen
Der Architekt (Planer) hat grundsätzlich kein Anspruch auf Mitwirkung des Bauherrn. Trotzdessen ist die Bauherren-Mitwirkung sachbedingt meist unerlässlich. Es kann sich eine Vereinbarung der Mitwirkungshandlungen... weiterlesen
Entsteht dem Architekten (Planer) durch die weisungskonforme Ausführung des Architekturauftrages eine Haftung (Erhöhung der Passiven), so haftet der Bauherr dem Architekten (Planer) für den ohne... weiterlesen
Der Bauherr hat den Architekten (Planer) von den in seinem Interesse übernommenen Verbindlichkeiten zu befreien (Schuldübernahme; OR 402). Vom Architekten (Planer) bereits bezahlte Aufwendungen und... weiterlesen
Der Bauherr schuldet dem Architekt (Planer) den Ersatz der Auslagen und Verwendungen (OR 402): Keine Verabredungsnotwendigkeit Ausreichend ist, dass der Architekt (Planer) die Aufwendungen in... weiterlesen
Der Honoraranspruch des Architekten (Planers) verjährt nach 10 Jahren, von der Fälligkeit an berechnet (OR 127 ff.). Gleiches gilt für den werkvertraglich titulierten Anspruch. Voraus-,... weiterlesen
Die SIA-Ordnungen 102 / 103 führen nur wenige Bestimmungen über Zahlungsbedingungen und Vergütungsabrechnung: Abschlagszahlungs-Anspruch Zahlungsbegehren Gemäss Art. 1.4.4 SIA-Ordnungen 102 / 103 hat der Planer... weiterlesen
Grundsätzliches Das Rückbehaltungsrecht des Bauherrn stellt sich nach Anspruchsfälligkeit in folgenden vier Fällen: vereinbarte Abschlagszahlungen ausstehende Dokumentations- und Garantiearbeiten Weigerung des Architekten (Planers), Rechenschaft abzulegen... weiterlesen
Fehlt es an einer Parteiabrede, ist der Bauherr nicht verpflichtet, dem Architekt (Planer) Honorarvorschüsse, Honorarabschlagszahlungen oder Sicherheiten zu leisten. Die Parteien treffen daher oft Vereinbarungen... weiterlesen
Die gesetzlichen Fälligkeitstermine variieren je nach den anwendbaren Rechtstiteln (Auftrag oder Werkvertrag): Auftrag (OR 394 ff.) Grundsatz Die Auftrags-Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig Zahlungsfristangabe... weiterlesen