Exkurs: Ausgleichungsrechtlicher Durchgriff
Lebzeitige Zuwendungen können auch dann der erbrechtlichen Ausgleichung unterworfen sein, wenn der Erblasser diese via eine von ihm beherrschte juristische Person geleistet hat, sofern und... weiterlesen
Lebzeitige Zuwendungen können auch dann der erbrechtlichen Ausgleichung unterworfen sein, wenn der Erblasser diese via eine von ihm beherrschte juristische Person geleistet hat, sofern und... weiterlesen
Die Motiv-Situation kann recht unterschiedlich sein: Der Erblasser befasst sich mit der Gleichbehandlung und ordnet diese sogar an Der Erblasser überlässt die Ausgleichungsthematik der gesetzlichen... weiterlesen
Ausgleichungsanordnung = Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen kraft ausdrücklicher Anordnung durch den Erblasser » Ausgleichungsanordnung des Erblassers Ausgleichungsdispens = Befreiung des Erben, der eine lebzeitige Zuwendung erhielt, von... weiterlesen
Muster Ausgleichungsanordnung Muster: Ausgleichungsanordnung (PDF, 44 KB) Muster: Ausgleichungsanordnung «Vorgehenswahlrecht» (PDF, 46 KB) Muster: Ausgleichungsanordnung «Vorgehenswahlrecht bei gemischter Schenkung» (PDF, 49 KB) Muster Ausgleichungsdispens Muster:... weiterlesen
Checkliste: Ausgleichungsanordnungen Der Erblasser hat die Möglichkeit mit Anordnungen oder mit Stillschweigen in die Ausgleichung einzugreifen: Positive Ausgleichungsanordnungen Wertmässige Anrechnung Erbvorbezug Mehrwert (Differenz zwischen Zuwendung... weiterlesen
Checkliste: Lidlohn Besonderer Art ist die sog. „umgekehrte Ausgleichungspflicht“ der Eltern (resp. Grosseltern) zugunsten ihrer mündigen Kinder und Grosskinder: der Lidlohn Zu beachten sind folgende... weiterlesen
Das Ausgleichungsrecht ist eine komplexe Materie, die beeinflusst wird von der Gesetzgebung (bruchstückehaft und nicht in logischer Disposition redigiertes Ausgleichungsrecht » ZGB 626 ff.) Situation... weiterlesen
Die Befreiung des Zuwendungsempfängers von der Ausgleichungspflicht findet ihre Schranken im Pflichtteilsrecht (ZGB 471). – Die Überschreitung der Verfügungsbefugnis muss von den Pflichtteilserben beanstandet werden... weiterlesen
Als Teil des Erbteilungsverfahrens kann die Ausgleichung geltend gemacht werden im Rahmen des Erbteilungsprozesses eines auf die Ausgleichung beschränkten Verfahrens Gerichtsstand = letzter Wohnsitz des... weiterlesen
ZGB 630 regelt die Bereiche Wert und Bewertung Verwendung, Schaden und Früchte Art. 630 ZGB III. Ausgleichungswert 1 Die Ausgleichung erfolgt nach dem Werte der Zuwendungen... weiterlesen
Der ausgleichungspflichtige Erbe hat ein Wahlrecht (Gestaltungsrecht) für: Idealausgleichung (Idealkollation bzw. Wertausgleichung) Realausgleichung (Realkollation) Ausnahme: Anordnungen des Erblassers. Art. 628 ZGB C. Berechnungsart I. Einwerfung... weiterlesen
1. Arten der Ausgleichung Der ausgleichungspflichtige Erbe hat ein Wahlrecht (Gestaltungsrecht) für 1. Idealausgleichung (Idealkollation bzw. Wertausgleichung)2. Realausgleichung (Realkollation) » Ausgleichungs-Arten 2. Wert der Ausgleichung... weiterlesen
Unter Beachtung des Pflichtteilsrechts kann der Erblasser verfügen, ob und welche seine lebzeitigen Zuwendungen bei der Erbteilung ausgeglichen werden müssen. Die Anordnungs-Begriffe sind: Ausgleichungsanordnung Ausgleichungsbefreiung... weiterlesen
Gelegenheitsgeschenke sind aufgrund von ZGB 632 von der Ausgleichungspflicht befreit. » Weitere Informationen zu Schenkungen: Gefälligkeiten Definition Als nicht ausgleichungspflichtige „übliche Gelegenheitsgeschenke“ gelten: Gelegenheitsgeschenke nur... weiterlesen
Ausbildungs- und Erziehungs-Fälle (ZGB 631 Abs. 1) Erziehungs- und Ausbildungskosten sind (aufgrund der gesetzlichen Elternpflichten) aufgrund von ZGB 631 von der Ausgleichungspflicht befreit, sofern und... weiterlesen
Als lex specialis zu den allgemeinen Bestimmungen von ZGB 626 ff. enthält ZGB 629 Abs. 2 die Vermutung, dass die Heiratsausstattungen an Nachkommen in üblichem... weiterlesen
ZGB 629 Abs. 1 bildet eine lex specialis zu den allgemeinen Bestimmungen des Ausgleichungsrechts von ZGB 626 ff.: Bestätigung, dass Mehrempfänge ebenso ausgleichungspflichtig sind Anforderung... weiterlesen
ZGB 628 ist gemäss Abs. 2 dispositiver Natur. Der Erblasser darf daher Anordnungen zur Ausgleichung treffen. Die Anordnungs-Begriffe sind: Ausgleichungsanordnung Positive Anordnung Art. 628 ZGB... weiterlesen
Grundsätzlich haben die gesetzlichen Erben gegenseitig alles zur Ausgleichung zu bringen, was ihnen der Erblasser zugewendet hat: zu Lebzeiten auf Anrechung an ihren Erbteil. Art.... weiterlesen
Schweigt der Erblasser zum Thema der Ausgleichungspflicht, sind folgende gesetzlichen Vermutungen zu beachten: Gleichbehandlung von Ehegatte und Nachkommen Gleichbehandlung der Nachkommen unter sich Gleichbehandlung unter... weiterlesen